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RG, 15.10.1920 - Rep. III. 136/20 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Welcher Zeitpunkt ist nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. maßgebend für die Frage, ob der Verletzte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Zeitpunktes anderweitiger Ersatzhaftung im Rahmen einer Amtshaftung
- opinioiuris.de
Zeitpunktes anderweitiger Ersatzhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 100, 128
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98
Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit
Allerdings ist als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit grundsätzlich derjenige der Erhebung der Notarhaftungsklage angesehen worden (…BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, WM 1993, 1896, 1898; vgl. auch zur entsprechenden Problematik im Amtshaftungsprozeß RGZ 100, 128, 129; BGHZ 120, 124, 131;… BGH, Urt. v. 29. Oktober 1959 - III ZR 160/58, VersR 1959, 1013, 1016 unter IV 2; v. 26. November 1981 - III ZR 59/80, NJW 1982, 1328, 1329 unter II 4;… BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rdnr. 507;… Soergel/Glaser, BGB 11. Aufl. § 839 Rdnr. 213;… Palandt/Thomas, BGB 58. Aufl. § 839 Rdnr. 57). - BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58
Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung
Insoweit ist folgendes entscheidend: Für die Frage, ob eine anderweite Ersatzmöglichkeit besteht, ist grundsätzlich auf die Verhältnisse zur Zeit der Klageerhebung abzustellen (RGZ 100, 128 u.a.). - OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 13 U 138/01
Amtshaftungsklage gegen den Urkundsnotar: Kausalität einer Pflichtverletzung des …
Letztlich greift zugunsten des Beklagten nicht das Verweisungsprivileg des § 19 BNotO, wobei die Streitfrage, zu welchem Zeitpunkt die anderweitige Ersatzmöglichkeit bestehen muss das Reichsgericht hat auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abgestellt (so der III. ZS in seinem Urteil vom 15.10.1920 in RGZ 100 Seite 128); auch der IX. ZS des BGH hat im Urteil vom 24.06.1993 (WM 1993, Seite 1896 ff., 1898) diesen Zeitpunkt für maßgeblich erachtet, die moderne Literatur stellt indessen, nach Meinung des Senates wohl zu Recht, im Umkehrschluss zu § 767 Abs. 1 ZPO auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung ab (…in diesem Sinne auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl. 1998, Tz II 253;… Haug a. a. O., Tz 212;… Sandkühler a. a. O. Rn 175 zu § 19; wohl auch Ganter in DNotZ 1998 Seite 851 ff., 863) -, nicht entschieden werden muss, weil die Kläger bereits bei Klageerhebung durch Vorlage des Schriftverkehrs mit der Sparkasse belegt haben, dass für sie keine anderweitige zumutbare Ersatzmöglichkeit besteht. - OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
Zur Haftung des Notars wegen Verletzung von Aufklärungs- und Belehrungspflichten …
Dabei ist grundsätzlich für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die anderweitige Ersatzmöglichkeit bestehen muss, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage gegen den Notar abzustellen (RGZ 100, 128; BGH WM 1993, 1896;… Rinsche, a.a.O., II 253). - OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar; Ausschluß von …
Dabei ist grundsätzlich für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die anderweitige Ersatzmöglichkeit bestehen muss, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage gegen den Notar abzustellen (RGZ 100, 128; BGH WM 1993, 1896 ;… Rinsche, a.a.O., II 253).