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   RG, 27.11.1920 - Rep. V. 179/20   

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https://dejure.org/1920,279
RG, 27.11.1920 - Rep. V. 179/20 (https://dejure.org/1920,279)
RG, Entscheidung vom 27.11.1920 - Rep. V. 179/20 (https://dejure.org/1920,279)
RG, Entscheidung vom 27. November 1920 - Rep. V. 179/20 (https://dejure.org/1920,279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Von welchem Zeitpunkt an kann im Falle der Testamentsvollstreckung eine Nachlaßforderung mit der Folge geltend gemacht werden, daß die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 207 BGB. zu laufen beginnt? 2. Welche Wirkung hat der Widerruf der Leistung eines zugeschobenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ingangsetzung der Verjährungsfrist durch die Geltendmachung einer Nachlassforderung

  • opinioiuris.de

    Verjährungsfrist durch die Geltendmachung einer Nachlassforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Es existiert keine Regelung, die den Nachlassschuldner berechtigt, seine Leistung auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung grundsätzlich von der Vorlage eines Erbscheins abhängig zu machen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1961 - II ZR 196/59, WM 1961, 479, 481, vom 10. Dezember 2004 - V ZR 120/04, NJW-RR 2005, 599, 600 und vom 7. Juni 2005 - XI ZR 311/04, WM 2005, 1432, 1433 unter Hinweis auf RGZ 54, 343, 344; vgl. auch RG, JW 1910, 802 und RGZ 100, 279, 282 sowie BGH, Urteil vom 7. November 1966 - III ZR 48/66, WM 1967, 25, 27 jeweils zum Testamentsvollstrecker).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71

    Testamentsvollstreckerzeugnis

    Der Testamentsvollstrecker kann im übrigen den Beweis seiner Ernennung und Amtsannahme auch durch Vorlegung des Testaments und der Ausfertigung der Annahmeerklärung führen (RGZ 100, 279, 282).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer

    An dieses Geständnis war sie jedoch nur so lange gebunden, als der Kläger die von ihr als richtig zugestandene Behauptung aufrechterhielt (Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 113 I 1 b; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 117 I 1 b; Stein/Jonas/Schumann/Leipöld, ZPO 19. Aufl. § 288 Anm. I 1; RGZ 100, 279, 284).
  • VG Berlin, 08.07.2020 - 25 L 120.20

    Änderung eines Beschlusses

    Das Land Berlin, vertreten durch die Ausländerbehörde, hat einen Antrag auf Änderung dieses Beschlusses gestellt (VG 13 L 179/20).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 133/74

    Erlöschen eines Anspruchs durch Annahme an Erfüllungs Statt - Verstoß gegen den

    Der Kläger war aber durchaus berechtigt, seinen Vortrag zu wechseln und früheren, abweichenden Vortrag fallen zu lassen (vgl. RGZ 100, 279).
  • BGH, 10.01.1966 - VII ZR 58/64
    Jede Partei kann eine Behauptung, ohne die Voraussetzungen des § 290 ZPO nachzuweisen, widerrufen, solange der Gegner sich die Behauptung nicht zu eigen gemacht hat (vgl. RGZ 100, 279, 284).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 69/82

    Inhalt eines anwaltlichen Schriftsatzes als vorweggenommenes gerichtliches

    Behauptet eine Partei von sich aus eine ihr ungünstige Tatsache, so kann sie diese Behauptung wie jede andere zunächst frei widerrufen (vgl. RG JW 1902, 127; RGZ 100, 279; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 288 II 1 b).
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