Rechtsprechung
   RG, 27.09.1920 - Rep. IV. 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,212
RG, 27.09.1920 - Rep. IV. 2/20 (https://dejure.org/1920,212)
RG, Entscheidung vom 27.09.1920 - Rep. IV. 2/20 (https://dejure.org/1920,212)
RG, Entscheidung vom 27. September 1920 - Rep. IV. 2/20 (https://dejure.org/1920,212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts zulässig? Kann der als Testamentsvollstrecker Berufene zugleich zum Schiedsrichter ernannt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts; Zulässigkeit einer Ernennung eines als Testamentsvollstrecker Berufenen zum Schiedsrichter

  • opinioiuris.de

    Letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    a) Ein Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker die Auslegung des Testaments jedenfalls nicht hinsichtlich solcher Bestimmungen übertragen, die den Bestand des Testamentsvollstreckeramtes selbst betreffen (Abgrenzung zu RGZ 100, 76).*).

    Es ist schon zweifelhaft, ob die Übertragung der Testamentsauslegung auf einen Testamentsvollstrecker nicht überhaupt unzulässig ist (§ 2065 BGB und dazu einerseits RGZ 66, 103, 105/6, andererseits RGZ 100, 76, 77/9).

    Was der BGH in dieser Hinsicht in der Abgrenzung zu RGZ 100, 76 sagt, dient im wesentlichen der Verdeutlichung bisheriger Gesetzesauslegung.

  • OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15

    Nachlassverfahren: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Verfügung der

    Sie hat vielmehr diese Erbeinsetzung abschließend wirksam vornehmen wollen und nur für den Fall, dass jemand sie der Beteiligten zu 1 streitig macht, ein Schiedsgericht statt der staatlichen Gerichte zur Streitentscheidung berufen (vgl. RGZ 100, 76/77 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Nach der Rechtsprechung ist dem § 1026 ZPO genügt, wenn sich die Schiedsabrede auch ohne Bezeichnung der einzelnen Ansprüche und Anspruchsgründe auf ein bestimmtes, zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis bezieht (RGZ 90, 308: Alle Streitigkeiten der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag; RGZ 100, 76: Alle Streitigkeiten aus der Auseinandersetzung eines bestimmten Nachlasses).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2012 - 8 U 62/11

    Zur Wirksamkeit einer im Erbvertrag getroffenen Schiedsanordnung

    Schiedsanordnungen unterfallen nicht der Wechselbezüglichkeit nach § 2270 Abs. 1 BGB, da sie keine Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder Auflagen darstellen, auf die allein die Regelungen des § 2270 Abs. 1 BGB anwendbar sind (vgl. RGZ 100, 76, 77; MüKo-Leipold, 3. Auflage, § 1937 BGB Rz. 31 mwN).
  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 8 U 38/90
    Zwar kann der Erblasser gemäß § 1048 ZPO in einer letztwilligen Verfügung für die sich aus dieser Verfügung zwischen Erben untereinander und mit Vermächtnisnehmern ergebenden Streitigkeiten ein Schiedsgericht einsetzen (RGZ 100, 76; Stein-Jonäs-Schlosser, ZPO, 20. Aufl., § 1048 Rdnr. 3).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 152/67

    Zulässigkeit der Vertretung des Senatsvorsitzenden - Begriff der Verhandlung im

    Diese Entscheidung konnte der Erblasser nach allgemeiner Ansicht, von der abzugehen kein Anlaß besteht, dem Testamentsvollstrecker überlassen (Prot. 5, 20; RGZ 100, 76, 78; BGH LM § 2065 BGB Nr. 2; BGHZ 15, 199, 201 [BGH 18.11.1954 - IV ZR 152/54] ; OLG 43, 394; Palandt BGB 28. Aufl. § 2065 Anm. 2 b aa und cc; Kipp-Coing Erbrecht § 18 III 3; Lange Erbrecht § 25 I).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht