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   RG, 24.02.1921 - VI 504/20   

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https://dejure.org/1921,161
RG, 24.02.1921 - VI 504/20 (https://dejure.org/1921,161)
RG, Entscheidung vom 24.02.1921 - VI 504/20 (https://dejure.org/1921,161)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1921 - VI 504/20 (https://dejure.org/1921,161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist § 1 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1910 über die Haftung des Reichs für seine Beamten (RGBl. S. 798) anwendbar auf einen Soldaten, der seinen Militärrevolver im Quartierzimmer entladen und hierbei infolge unvorsichtiger Behandlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der öffentlichen Gewalt durch Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99

    Amtspflichtverletzung eines Polizeibeamten durch unsorgfältige Verwarhung seiner

    War somit die häusliche Verwahrung der Waffe - zumindest auch - dienstlich veranlaßt, so erstreckten sich wegen des Funktionszusammenhangs die dienstlichen Obhutspflichten des Beklagten zur Sicherung der ihm anvertrauten Waffe gegen Mißbrauch (vgl. §§ 8, 10 der Verwaltungsvorschrift) auch auf seine dienstfreie Zeit; sie begleiteten ihn, wie es das Reichsgericht bildhaft ausgedrückt hat (RGZ 101, 354, 356), in sein Quartier.
  • RG, 11.04.1922 - III 483/21

    Reichshaftung; Mißbrauch der Dienstwaffe

    Dieselbe Einschränkung macht das Urteil des VI. Zivilsenats vom 24. Februar 1921 VI 504/20 (RGZ. Bd. 101 S. 354), das zudem feststellt, das; die dort in Frage stehende schädigende Handlung nicht nur während des Dienstes vorgenommen sei, sondern eine "Diensthandlung" darstelle.
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