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   RG, 20.11.1920 - Rep. V. 282/20   

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https://dejure.org/1920,51
RG, 20.11.1920 - Rep. V. 282/20 (https://dejure.org/1920,51)
RG, Entscheidung vom 20.11.1920 - Rep. V. 282/20 (https://dejure.org/1920,51)
RG, Entscheidung vom 20. November 1920 - Rep. V. 282/20 (https://dejure.org/1920,51)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Übertragung der Ausübung des Nießbrauchs unter Umständen auch dingliche Wirkung haben? 2. Steht der Mietzinspfändung eines Hypothekengläubigers der nacheingetragene Nießbrauch eines Dritten dann entgegen, wenn er zur Sicherung einer älteren Hypothek ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dingliche Wirkung der Übertragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Nießbrauchs an einem Grundstück

  • opinioiuris.de

    Dingliche Wirkung der Übertragung des Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    b) Dennoch kann der Ansicht nicht gefolgt werden, es bedürfe keines Duldungstitels gegen den Nießbraucher, um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchzuführen, weil dem Nießbraucher kein erst noch zu überwindendes Recht zustehe, das bei einer entsprechenden Klage aus § 771 ZPO Erfolg verspreche (vgl. MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 45; Muth, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 12. Aufl. vor § 146 Rdn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 2. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 12; RGZ 81, 146, 150 zur Pfändung von Mietzinsforderungen durch Hypothekengläubiger; offen hingegen RGZ 101, 5, 10).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 46/03

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei bestehendem Nießbrauchsrecht

    b) Dennoch kann der Ansicht nicht gefolgt werden, es bedürfe keines Duldungstitels gegen den Nießbraucher, um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchzuführen, weil dem Nießbraucher kein erst noch zu überwindendes Recht zustehe, das bei einer entsprechenden Klage aus § 771 ZPO Erfolg verspreche (vgl. MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 45; Muth, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 12. Aufl. vor § 146 Rdn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 2. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 12; RGZ 81, 146, 150 zur Pfändung von Mietzinsforderungen durch Hypothekengläubiger; offen hingegen RGZ 101, 5, 10).
  • BFH, 25.01.1972 - VIII R 118/71

    Abtretung eines Nießbrauchs - Überlassung der Ausübung - Rechtsstellung des

    Die aus dem Nießbrauchsrecht fließenden Rechte werden von der Pflegerin nach wie vor im Namen des Steuerpflichtigen als Nießbraucher, allerdings nunmehr für eigene Rechnung, ausgeübt (vgl. insoweit Urteil des RG V 282/20 vom 20. November 1920, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 101 S. 5, 7).
  • BGH, 18.12.1970 - V ZR 31/68

    Haftung aus Vermögensübernahme

    Hier ist sie vom Tatrichter nicht hinreichend festgestellt, und sie kann auch jedenfalls vom Revisionsgericht nicht ohne weiteres schon aus der Überlassung der Ausübung des Nießbrauchs entnommen werden (vgl. RGZ 101, 5, 7; Soergel/Baur a.a.O. Nr. 3; Staudinger/Spreng a.a.O. Nr. 4).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 47/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    b) Dennoch kann der Ansicht nicht gefolgt werden, es bedürfe keines Duldungstitels gegen den Nießbraucher, um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchzuführen, weil dem Nießbraucher kein erst noch zu überwindendes Recht zustehe, das bei einer entsprechenden Klage aus § 771 ZPO Erfolg verspreche (vgl. MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 45; Muth, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 12. Aufl. vor § 146 Rdn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 2. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 12; RGZ 81, 146, 150 zur Pfändung von Mietzinsforderungen durch Hypothekengläubiger; offen hingegen RGZ 101, 5, 10).
  • BFH, 01.02.1972 - VIII R 118/71
    Die aus dem Nießbrauchsrecht fließenden Rechte werden von der Pflegerin nach wie vor im Namen des Steuerpflichtigen als Nießbraucher, allerdings nunmehr für eigene Rechnung, ausgeübt (vgl. insoweit Urteil des Reichsgerichts V 282/20 vom 20. November 1920, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 101 S. 5, 7).
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