Rechtsprechung
RG, 15.12.1920 - V 320/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriffe der gemischten Schenkung. 2. Kann auch einer solchen gegenüber ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemischte Schenkung; Vorkaufsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 99
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96
Erlöschen des Vorkaufsrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52
Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer
Auch die Beurteilung anderer Grundstücksveräusserungen als eines Kaufvertrages wie z.B. im Wege des Tausches oder der Schenkung bei der Abgrenzung des Vorkaufsfalles durch Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 101, 99 [101/102]; 125, 123 [125]; KGJ 40 A, 133; BGB RGRK, 10. Aufl § 1098 Anm. 2 § 519 unten; Staudinger, 10. Aufl, § 1097 Bem 1 a; vgl auch Protokolle. - BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55 Durch Schenkung wird kein Vorkaufsrecht begründet (RGZ 101, 99 [101] = DJZ 1921, 368; RGZ 125, 123 [125]); die unentgeltliche Übertragung eines Erbanteils berechtigt nicht einmal die Miterben gemäß § 2034 BGB zum Vorkauf (Hamburg OLG 14, 285).
Dieses Vorbringen war aus dem Grunde entscheidungserheblich, weil eine gemischte Schenkung, wie sie nach der Behauptung der Beklagten vorliegen würde, regelmäßig überhaupt keinen Vorkaufsfall im Sinne von § 504 BGB darstellt (…Palandt-Gramm BGB 16. Aufl § 504 Anm 2; RGZ 101, 99 [101]).
- BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58
Widerruf einer gemischten Schenkung
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die gemischte Schenkung ihrer Eigenart entsprechend in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Bestandteil zu zerlegen sei, daß sie nur hinsichtlich des letzteren dem Widerruf wegen groben Undanks unterliege und daß deshalb der Beschenkte nur den seine Gegenleistung übersteigenden Mehrwert des ihm überlassenen Gegenstandes zu erstatten, nicht aber diesen selbst herauszugeben habe (RGZ 68, 326, 328/329; 148, 236, 238 ff; 163, 257, 260/261; in RGZ 101, 99, 100 hat das Reichsgericht allerdings die Auslegung einer gemischten Schenkung als einheitliches, nicht in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil zerlegbares Geschäft gebilligt). - OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die …
In der Beurkundung der Grundstücksübertragung zu einem zu niedrigen Preis in Schenkungsabsicht kann zugleich die formwirksame Beurkundung des Schenkungsversprechens liegen (…vgl. KG, a. a. O.; allgemein zum Vorkaufsrecht bei gemischter Schenkung: RGZ 101, 99, 101 und RGZ 98, 124, 127 ff; bei Schenkung: BGH, WM 1957, 1164). - OLG Frankfurt, 19.10.1995 - 1 U (Baul) 1/95
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei kaufähnlichen Verträgen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18
Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit, …
Ein Vorkaufsfall liegt nach der herrschenden Auffassung danach grundsätzlich nicht vor bei Schenkungen (RGZ 125, 123 ff; BGH WM 1957, 1164), gemischten Schenkungen (RGZ 101, 99 ff; KG Berlin MDR 2000, 147; Staudinger/Martinek § 463 Rn 14), bei Tauschverträgen (RGZ 88, 361; BGH NJW 1964, 540; 1968, 104) oder bei Überlassung des Gegenstandes gegen Erbringung von Dienstleistungen (OGH NJW 1950, 224; MüKo/Westermann § 463 Rn 22). - BGH, 27.10.1967 - V ZR 157/64
Vorkaufsrecht bei " Ringtausch "
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05
Herleitung eines Vorkaufsrechtes i.F.e. gemischten Schenkung bei Erfassung auch …
Eine solche löst einen Vorkaufsfall nicht aus (RGZ 101, 99 (101), 125, 123 (125); KG MDR 2000, 147 f. zu § 4 RSG). - LG Lübeck, 29.12.1977 - 7 T 1083/77
Generelles Erfordernis der Einholung der Vorkaufsverzichtserklärungen der …
Die Kammer hat bisher in Übereinstimmung mit der, soweit ersichtlich, einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur die gegenteilige Auffassung vertreten, wonach der Vorkaufsfall nur bei Verkauf, nicht bei anderen entgeltlichen oder unentgeltlichen Verträgen, auch nicht bei gemischten Schenkungen eintritt (vgl. BGHZ DVBl. 1971, 317; RGZ 101, 99 (101); LG Lübeck, Beschluß vom 6. Juni 1977 - 7 T 507/77 - Staudinger BGB 11. Aufl. § 1097 Rdz. 1; Palandt BGB 37. Aufl. § 504 Anm. 2 m. weit.