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   RG, 19.04.1921 - III 543/20   

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https://dejure.org/1921,323
RG, 19.04.1921 - III 543/20 (https://dejure.org/1921,323)
RG, Entscheidung vom 19.04.1921 - III 543/20 (https://dejure.org/1921,323)
RG, Entscheidung vom 19. April 1921 - III 543/20 (https://dejure.org/1921,323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Dienstberechtigte gegenüber dem Anspruche des Dienstverpflichteten auf Rechnungslegung wegen eines ihm aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstverpflichteten zustehenden Schadensersatzanspruchs ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückbehaltungsrecht eines Dienstberechtigten gegenüber dem Anspruch des Dienstverpflichteten auf Rechnungslegung wegen eines ihm aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstverpflichteten zustehenden Schadensersatzanspruchs

  • opinioiuris.de

    Zurückbehaltungsrecht eines Dienstberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 110
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 4012/17

    Anspruch auf Buchauszug

    Der Beklagten steht bezüglich des streitgegenständlichen Buchauszugsanspruchs auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen der von ihr behaupteten Gegenansprüche zu (vgl. RG, Urteil vom 19.04.1921, Az. III 543/20, RGZ 102, 110, 111, Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Auflage, München 2016, Rdnr. 29 zu § 87c HGB).
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Gegenüber Ansprüchen auf Auskunft und Rechnungslegung besteht kein Zurückbehaltungsrecht wegen noch nicht befriedigter Auslagenersatzansprüche (vgl. RGZ 102, 110; BGH NJW 1978, 1157; Staudinger-Martinek, BGB, Neubearbeitung 2006, § 666 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56

    Grenzüberbau

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  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Dieser muß daher nach Treu und Glauben als zur Vorleistung verpflichtet angesehen werden (vgl. RGZ 102, 110; RG JW 1929, 630; HRR 30, 1110).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00

    Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern

    Die Mitteilung ausgleichungspflichtiger Schenkungen hat mit der Verwaltungstätigkeit der Beteiligten zu 1 und 2 im ersten Jahr nach dem Erbfall nichts zu tun; der Beteiligte zu 1 bedarf zur Rechnungslegung über seine Verwaltungstätigkeit nicht einer Mitwirkung der Beteiligten zu 3 bis 5. Von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall abgesehen, dass die Rechnungslegung ohne Mitwirkung des Gläubigers nicht möglich ist, kann gegenüber Ansprüchen, auf Rechnungslegung ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs auf Auskunft nicht geltend gemacht werden (BGH NJW 1978, 1157; RGZ 102, 110/111; Palandt/Heinrichs § 273 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 ZPO, wie es der Beklagte geltend macht, ist nämlich gegenüber dem Anspruch auf Auskunft oder Rechenschaftslegung ausgeschlossen (RGZ 102, 110, 111; BGH, NJW 1978, 1157 Nr. 5; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 273, Rz. 17, § 1605, Rz. 3).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 20 W 104/07

    GmbH: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auskunftsanspruch eines Gesellschafters

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass gegenüber einem Anspruch auf Auskunft oder Rechenschaftslegung das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. RGZ 102, 110; BGH NJW 1978, 1157; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 273 Rn. 17).
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 137/67

    Anspruch auf Provisionsbeteiligung - Anspruch auf Schadensersatz wegen

    Der Natur eines solchen Schuldverhältnisses widerstreitet wenn eine Partei zur beiderseitigen Abrechnung erforderliche Auskünfte wegen sonstiger Ansprüche zurückhält, zumal wenn diese Ansprüche, wie hier, mit der Abrechnung nicht unmittelbar zu tun haben (vgl. RGZ 102, 110).
  • OLG Stuttgart, 02.10.1981 - 15 UF 157/81

    Münzsammlung; Briefmarkensammlung; Auskunftsverpflichteter; Bestandsverzeichnis;

    "Aus der Natur des Schuldverhältnisses« (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 40. Aufl. § 273 Anm. 5 c), dies mag bei anderen gesetzlichen Auskunftsansprüchen anders sein (vgl. RGZ 102, 110; BGH WM 1978, 461, 465), folgt nach Auffassung des Senats keine Vorleistungspflicht des gemäß § 1379 BGB Auskunftspflichtigen; auch ist nicht zu erkennen, inwiefern einer Urteilsvollstreckung gemäß §§ 765, 888 ZPO kaum überwindbare Hindernisse entgegenstehen sollen.
  • OLG Jena, 10.10.1996 - WF 189/96

    Zurückbehaltungsrecht im Zugewinnausgleichsverfahren bezüglich eines

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  • OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 2 UF 348/00

    Streitwert, Auskunft, Beschwer, Geheimhaltungsinteresse, Zurückbehaltungsrecht

  • BGH, 10.07.1959 - I ZR 73/58

    Rechtsmittel

  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
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