Rechtsprechung
   RG, 03.05.1921 - III 485/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,2
RG, 03.05.1921 - III 485/20 (https://dejure.org/1921,2)
RG, Entscheidung vom 03.05.1921 - III 485/20 (https://dejure.org/1921,2)
RG, Entscheidung vom 03. Mai 1921 - III 485/20 (https://dejure.org/1921,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der rechtsgeschäftliche Erwerber eines vermieteten Grundstücks im Sinne des § 265 ZPO. Rechtsnachfolger des Veräußerers auch in seiner Eigenschaft als Vermieter? 2. Ist ein vermietetes Grundstück, das während der Rechtshängigkeit einer Klage des Mieters aus § 536 BGB. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete; In Streit befangene Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der

    Denn da die Veräußerung der Wohnung nach Rechtshängigkeit erfolgte, fänden in diesem Fall die Vorschriften der §§ 265, 325 ZPO Anwendung (RGZ 102, 177, 179 f.), so dass das Urteil im vorliegenden Verfahren auch dem Erwerber gegenüber Wirkung entfalten würde.
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer

    b) Zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, dass mit der Veräußerung des Grundstücks und dem Eintritt der Erwerberin gemäß § 566 BGB in den Mietvertrag die Passivlegitimation der Beklagten gemäß §§ 265, 325 ZPO nicht entfallen ist (vgl. RGZ 102, 177, 179 ff.; BGH Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08 - NJW 2010, 1068 Rn. 20).
  • OLG Dresden, 04.05.2016 - 5 U 1286/09

    Rechte des Mieters von Gewerberäumen bei einer vertragswidrigen

    GbR entfiel gemäß §§ 265, 325 ZPO nicht die Passivlegitimation der Beklagten für den Anspruch auf Gewährung des Konkurrenzschutzes im vorliegenden Rechtsstreit, denn im Falle des auf Erfüllung des Mietvertrages in Anspruch genommenen Vermieters ist das Mietobjekt als im Streit befangene Sache anzusehen (vgl. RG, Urteil vom 03.05.1921, III 485/20, RGZ 102, 177; BGH, Urteil vom 16.12.2009, VIII ZR 313/08, NJW 2010, 1068), und die Veräußerung des Mietobjektes an die W.
  • OLG Dresden, 20.07.2010 - 5 U 1286/09

    Gewerberaum; Konkurrenzschutz; Mangel

    Mit dem Übergang des Mietvertrages auf Vermieterseite zum 01.01.2009 auf die W... ... GbR entfiel gemäß §§ 265, 325 ZPO nicht die Passivlegitimation der Beklagten für den Anspruch auf Gewährung des Konkurrenzschutzes im vorliegenden Rechtsstreit, denn im Falle des auf Erfüllung des Mietvertrages in Anspruch genommenen Vermieters ist das Mietobjekt als im Streit befangene Sache anzusehen (vgl. RG, Urteil vom 03.05.1921, III 485/20, RGZ 102, 177; BGH, Urteil vom 16.12.2009, VIII ZR 313/08, NJW 2010, 1068), und die Veräußerung des Mietobjektes an die W... ... GbR erfolgte nach Rechtshängigkeit des vorliegenden Verfahrens.
  • BGH, 24.09.1958 - V ZR 59/57

    Streitbefangenheit (§ 265 ZPO)

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ihr auch insoweit beizupflichten ist, als sie eine Anwendbarkeit des § 265 ZPO auf den Beseitigungsanspruch des § 1004 BGB schlechthin verneinen möchte (so Stein/Jonas/Schönke, 18. Aufl. § 265 ZPO Anm. II 1; wohl auch Wieczorek § 265 ZPO Anm. B I b 1), oder ob nicht - entsprechend der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Recht vorhandenen Neigung, den Begriff der "in Streit befangenen Sache" im Interesse der Prozeßwirtschaftlichkeit weit auszulegen (RGZ 102, 177, 179; BGHZ 18, 223, 226; vgl. auch Rosenberg, Lehrbuch 7. Aufl. § 101, II 1) - § 265 ZPO bei einem Anspruch aus § 1004 BGB im Falle einer Veränderung auf Seiten des Anspruchsgegners auch dann anwendbar ist, wenn die Eigentumsbeeinträchtigung nicht in einem bloßen Tun des Störers, einem störenden Verhalten besteht, sondern sich, wie hier, durch Errichtung und Aufrechterhaltung eines Bauwerks auf dem Grundstück gleichsam "verdinglicht" hat.

    Nicht stichhaltig ist ferner in diesem Zusammenhang der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung RGZ 102, 177; in dem dort entschiedenen Fall lag, anders als hier, das Rechtshängigwerden des streitigen Anspruchs zeitlich vor der Veräußerung.

  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 18.12.2019 - 5 U 2121/19

    Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen

    4. Die Klägerin kann auf Herausgabe des Mietobjektes an die D...... GmbH klagen, denn die Veräußerung des Grundstückes, auf dem sich das Mietobjekt befindet, erfolgte nach Rechtshängigkeit der Klage, so dass §§ 265, 325 ZPO Anwendung finden (vgl. RG, Urteil vom 03.05.1921, III 485/20, RGZ 102, 177, 179 f.; BGH, Urteil vom 16.12.2009, VIII ZR 313/08, NJW 2010, 1068 Rn. 20; Gsell, WuM 2012, 411, 416).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Zwischen den beiden ehemaligen Pachtvertragspartnern bleibt nur ein schuldrechtliches Band im Rahmen der sich aus § 571 Abs. 2 BGB ergebenden Haftung des früheren Pächters gleich einem Bürgen bestehen (vgl. RGZ 102, 177, 178).
  • BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69

    Belastung eines Grundstücks mit einem Wegerecht - Bestellung einer

    Die Passivlegitimation der Beklagten ist, wie das angefochtene Urteil zutreffend darlegt, nicht dadurch weggefallen, daß sie während des Rechtsstreits ihre Grundstücke, zu deren Gunsten das streitige Wegerecht seinerzeit bestellt wurde, an einen Dritten veräußert hat (§ 265 ZPO; vgl. RGZ 102, 177, 179).
  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 82/72

    Anforderungen an die Passivlegitimation - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Einer Anpassung des Klageantrags an die veränderte materielle Rechtslage bedarf es bei dieser Änderung der Rechtszuständigkeit auf Seiten der beklagten Partei nicht (vgl. RGZ 56, 243, 244; 102, 177, 179; 121, 379, 382; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 533, 534; Schwab in ZZP 83 (1974), S. 95-97; für eine Verurteilung des Rechtsnachfolgers bei einer Klage auf künftige Leistung und bei der Feststellungsklage Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, S. 194 ff).
  • LG Berlin, 20.06.2017 - 63 T 39/17
  • AG Wiesbaden, 12.03.2012 - 92 C 1159/10

    Vollstreckungsklausel: Erwerber der Mietsache als Rechtsnachfolger des

  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 44/80

    Streit um die Verpflichtung zur Übereignung einer Eigentumswohnung auf Grund

  • BGH, 10.03.1965 - VIII ZR 116/63

    Klage auf Feststellung des Rechts auf Eintritt in einen Mietvertrag - Ablehnung

  • BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 210/56

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht