Rechtsprechung
RG, 28.09.1921 - Rep. I. 46/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie ist die Entschädigung des Patentinhabers zu bemessen, wenn das Reich ohne eine Bestimmung des Reichskanzlers (§ 5 Abs. 2 PatG.) die Erfindung eines Patents in Benutzung genommen hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungspflicht des Reichs bei Patentbenutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 390
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21 Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat aus § 75 EinlALR den allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, dass bei rechtmäßigen beeinträchtigenden Eingriffen der Staatsgewalt, die im Allgemeininteresse in nichtvermögenswerte Lebensgüter des Einzelnen in Form der Auferlegung eines Sonderopfers (Aufopferung im engeren Sinne) erfolgen, ein Aufopferungsanspruch gegen den Staat gegeben sei (RGZ 102, 390 [391]).
- OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; …
In diesem Sinne hat das Reichsgericht in einem Urteil vom 28.09.1921 (RGZ 102, 390 f.) entschieden, ein Patentverletzer könne sich nicht darauf berufen, er habe eine Zwangslizenz erhalten können. - EGMR - 3423/22 (anhängig)
ZIELI?ƒSKI v. POLAND and 7 other applications
On 9 June 2021 the Disciplinary Chamber of the Supreme Court dismissed the applicant's cassation appeal sitting as a panel of three judges of the Disciplinary Chamber: T. Przeslawski, J Majchrowski, P.S. Niedzielak (case no. II DK 46/21).