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   RG, 14.03.1921 - Rep. VI. 484/20   

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https://dejure.org/1921,21
RG, 14.03.1921 - Rep. VI. 484/20 (https://dejure.org/1921,21)
RG, Entscheidung vom 14.03.1921 - Rep. VI. 484/20 (https://dejure.org/1921,21)
RG, Entscheidung vom 14. März 1921 - Rep. VI. 484/20 (https://dejure.org/1921,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht dem Patron oder der politischen Gemeinde, die, ohne kirchenbaulastpflichtig zu sein, unter Vorbehalt Aufwendungen zu notwendigen baulichen Erneuerungen des Kirchengebäudes gemacht haben, ein Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kirchenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    In dem Unterfall der sog. Observanz, bei der es sich um ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht handelt (vgl. RGZ 102, 9, 12; OLG Frankfurt, RdL 2019, 98 Rn. 29), kann dieses auch im Verhältnis einer begrenzten Zahl von Eigentümern und Pächtern zueinander entstehen (Senat, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, aaO Rn. 13 mwN), etwa nur für eine Gemeinde oder die Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., Einleitung Rn. 22).
  • BGH, 20.09.1955 - V ZR 202/54

    Rechtsmittel

    Nach gemeinem kirchlichen Recht sind allerdings die Patronatsleistungen nicht erzwingbar bzw. nur dann erzwingbar, wenn dem Patron Einkünfte aus dem Kirchenvermögen zustehen (patronus fructuarius), was für die Beklagte nicht zutrifft (vgl. RGZ 102, 9; Hinschius a.a.O. S 73).

    Dem steht auch z.B. nicht RGZ 102, 9 entgegen, das die Kirchenbaulast des Patrons für den Fall ausschließt, daß dem Patron keine Einkünfte aus Kirchenvermögen zustehen.

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