Rechtsprechung
   RG, 24.09.1921 - Rep. V. 504/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,291
RG, 24.09.1921 - Rep. V. 504/20 (https://dejure.org/1921,291)
RG, Entscheidung vom 24.09.1921 - Rep. V. 504/20 (https://dejure.org/1921,291)
RG, Entscheidung vom 24. September 1921 - Rep. V. 504/20 (https://dejure.org/1921,291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Anfechtung einer Rechtshandlung des Schuldners gegen den Rechtsnachfolger des Ersterwerbers nach § 11 Abs. 2 AnfG. 1. Kommt es für die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 2 Nr. 2 auf das Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zwischen dem Anfechtungsgegner und dessen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 96/06

    Insolvenzanfechtung: Rechtsnachfolge der Bank bei Gutschrift auf einem bei ihr

    Die Rechtskraft des Urteils im Anfechtungsprozess gegen den Ersterwerber bindet den Einzelrechtsnachfolger im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO ebensowenig (RGZ 103, 113, 120; OLG Düsseldorf ZIP 196, 185, 187; MünchKomm-Kirchhof, InsO, § 145 Rn. 39) wie die Abweisung der Klage gegen den Empfänger der anfechtbaren Leistung den in Anspruch genommenen Einzelrechtsnachfolger (Kirchhof a.a.O.).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

    Das trifft nicht zu, weil der Rückgewähranspruch nach § 7 AnfG rein schuldrechtlicher Natur ist und deshalb keine Streitbefangenheit der anfechtbar erworbenen Sache begründet (RGZ 103, 113, 121; Jaeger aaO § 1 Rdn. 21; Warneyer/Bohnenberg aaO § 1 Anm. V S. 46 f; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 265 Rdn. 12; Thomas/Putzo, ZPO 15. Aufl. § 265 Anm. 2 b; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 265 Anm. 2 C; vgl. auch Böhle- Stamschräder/Kilger aaO § 7 Anm. I 3).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von

    Das ist rechtzeitig geschehen, nachdem er die Anfechtung gegenüber der angesichts des Vertrages vom 13. Juli 1976 insoweit als Rechtsvorgängerin der Klägerin anzusehenden Firma Sc. fristgemäß erklärt hatte (RGZ 103, 113, 121; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck KO 9. Aufl. § 40 Rdn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht