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   RG, 01.11.1921 - Rep. VI. 195/21   

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RG, 01.11.1921 - Rep. VI. 195/21 (https://dejure.org/1921,6)
RG, Entscheidung vom 01.11.1921 - Rep. VI. 195/21 (https://dejure.org/1921,6)
RG, Entscheidung vom 01. November 1921 - Rep. VI. 195/21 (https://dejure.org/1921,6)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt die Formvorschrift des § 313 BGB. auch für eine Schuldübernahme, wodurch die Verpflichtung des Verkäufers, das Eigentum an dem verkauften Grundstücke zu übertragen, mitübernommen wird? 2. Über den Umfang der Schadensersatzpflicht bei arglistiger Täuschung. 3. In ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    BGB. § 313. Schadensersatz aus arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 154
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 02.10.1907 - V 8/07

    Schadensersatz beim Betruge

    Auszug aus RG, 01.11.1921 - VI 195/21
    RGZ 66, 335; Warneyer 1909 Nr. 179, 1912 Nr. 333 bes.
  • RG, 18.02.1906 - II 286/05
    Auszug aus RG, 01.11.1921 - VI 195/21
    Im Wesentlichen mit diesen Gedankengängen ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu gelangt, unter Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise (vgl. RGZ 59, 155; 62, 384; 63, 110) auch den deliktischen Schadensersatzanspruch des getauschten (oder widerrechtlich durch Drohung Bestimmten, BGB § 123 ) auf das negative Vertragsinteresse (Vertrauensinteresse) zu beschränken.
  • RG, 28.03.1906 - V 356/05

    Schadensersatz beim Betruge.

    Auszug aus RG, 01.11.1921 - VI 195/21
    Im Wesentlichen mit diesen Gedankengängen ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu gelangt, unter Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise (vgl. RGZ 59, 155; 62, 384; 63, 110) auch den deliktischen Schadensersatzanspruch des getauschten (oder widerrechtlich durch Drohung Bestimmten, BGB § 123 ) auf das negative Vertragsinteresse (Vertrauensinteresse) zu beschränken.
  • RG, 12.11.1904 - V 227/04

    Schadensersatz beim Betruge

    Auszug aus RG, 01.11.1921 - VI 195/21
    Im Wesentlichen mit diesen Gedankengängen ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu gelangt, unter Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise (vgl. RGZ 59, 155; 62, 384; 63, 110) auch den deliktischen Schadensersatzanspruch des getauschten (oder widerrechtlich durch Drohung Bestimmten, BGB § 123 ) auf das negative Vertragsinteresse (Vertrauensinteresse) zu beschränken.
  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Reichsgerichts (RG, Urteil vom 10. November 1921 - VI 195/21, RGZ 103, 154) lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in Fällen, in denen der getäuschte Käufer den Vertrag nicht rechtswirksam angefochten hat, sondern bei ihm stehen geblieben ist, dem Geschädigten das positive Vertragsinteresse dann zugebilligt, wenn der andere Teil eine nicht vorhandene Eigenschaft der Kaufsache arglistig zugesichert hat (RGZ 66, 335; RG JW 1910, 934; RGZ 103, 154).

    Es hat in der erstgenannten Entscheidung die Grundlage hierfür nur im § 463 Satz 2 BGB gefunden (vgl. RG WarnRspr 1912 Nr. 292), jedoch in RGZ 103, 154, 160 dazu ausgeführt, der getäuschte Käufer könne das Erfüllungsinteresse auch dann geltend machen, wenn der Anspruch zwar gegen den Verkäufer gerichtet, nicht aber auf den Vertrag, sondern auf unerlaubte Handlungen gestützt werde (vgl. Palandt BGB 18. Aufl. § 823 Anm. 12 f; Lindenmaier in Soeregl, BGB 8. Aufl. § 823 Anm. A I 10 d m.Nachw.; daselbst Hahne, § 249 Anm. III 1; Krauße JW 1929, 557; Werner JW 1928, 2972).

    Ob das Reichsgericht mit seinen Ausführungen in RGZ 103, 154 auch dies hat sagen wollen, läßt sich der Entscheidung nicht zweifelsfrei entnehmen.

    Bemerkenswert sind die Ausführungen des Reichsgerichts, mit denen es auch den Schadensersatzanspruch gegen den an der arglistigen Täuschung beteiligten Mittäter oder Gehilfen des Verkäufers dem Umfange nach dem Anspruch gegen den Verkäufer für den Fall gleichgestellt hat, daß durch deren bewußtes und gewolltes Zusammenwirken mit einem Vertragsteil der andere getäuscht und zum Vertragsschluß bestimmt worden ist: In diesem Falle habe, so meint das Reichsgericht in RGZ 103, 154, 161 der Dritte die Handlungen des Vertragsteils, mit dem er zusammengewirkt habe, sich angeeignet und müsse sie sich zurechnen lassen.

    Wenn das Berufungsgericht dahingestellt sein läßt, ob der Beklagte zu 2) seine Angaben über die Laufzeit des Wagens wider besseres Wissen gemacht hat, so ist deshalb zwar auch in Betracht zu ziehen, ob die Voraussetzungen vorliegen könnten, unter denen der Mittäter oder der Gehilfe des Verkäufers, der an dessen Täuschung teilgenommen hat, auf das volle (positive) Erfüllungsinteresse haftet (RGZ 103, 154, 161).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Sie bedurfte daher der Form des § 313 S. 1 BGB (RGZ 103, 154, 156; vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1988, IVa ZR 305/86, NJW-RR 1988, 1196, 1197; Urt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, NJW 1994, 1347, 1348).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Dabei hat das Berufungsgericht außer acht gelassen, daß die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertragsurkunde widerlegbar ist (vgl. RGZ 68, 15; 103, 154, 156; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1988 - V ZR 73/87, NJW 1989, 898 [BGH 14.10.1988 - V ZR 73/87]).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 402/96

    Umfang des deliktischen Schadensanspruchs wegen Täuschung beim Abschluß eines

    Der von der Klägerin im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des § 32 ZPO geltend gemachte und auf der Grundlage ihres Vorbringens allein nach § 263 Abs. 1 StGB in Verbindung mit den §§ 823 Abs. 2, 249 ff. BGB zu beurteilende deliktische Schadensersatzanspruch bemißt sich nach den Regeln über den Ersatz des negativen Interesses (RGZ 103, 154, 159 f.; Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., § 823 Rdn. 159 i.V.m. Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. 17 vor § 249).

    Darüber hinaus billigt die Rechtsprechung einem Käufer, dem bei dem Abschluß des Kaufvertrages vom Verkäufer arglistig ein Fehler des Kaufgegenstandes verschwiegen oder das Vorhandensein einer tatsächlich fehlenden Eigenschaft vorgespiegelt worden ist, auf der Grundlage des § 463 BGB den Ersatz seines Erfüllungsinteresses auch dann zu, wenn er seinen Schadensersatzanspruch auf unerlaubte Handlung stützt (RGZ 103, 154, 160; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 125/58 - NJW 1960, 237, 238).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 13 U 670/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers im Rahmen des sog.

    Allenfalls könne der Geschädigte nach der Differenzhypothese das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn er nachweise, dass er ohne die für den Abschluss des Vertrages ursächliche Täuschungshandlung einen anderen - günstigeren Vertrag - geschlossen hätte, weil der Schaden in diesem Ausnahmefall dem Erfüllungsinteresse entspreche (BGH, Urteil vom 18.01.2011 - VI ZR 325/09, juris Rn. 9 ff; so auch schon RG, Urteil vom 10.11.1921, VI 195/21, RGZ 103, 154, 161; MüKo-BGB/Wagner, 7. Aufl., § 826, Rn. 69).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

    Diese Ansprüche geben dem Getäuschten das Recht, Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit zu verlangen, ohne daß es dazu der Ausübung eines Gestaltungsrechts bedarf (RGZ 103, 154, 159; BGHZ 42, 37, 42; BGH, Urt. v. 31. Januar 1962 VIII ZR 12O/60, NJW 1962, 1196, 1198, v. 27. Februar 1974 V ZR 85/72, NJW 1974, 849, 851 f, v. 21. Juni 1974 V ZR 15/73, NJW 1974, 1505, 1506, v. 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83, NJW 1985, 1769, 1771 u. v. 24. Mai 1993 II ZR 136/92, NJW 1993, 2107).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - 19 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes bei arglistiger Täuschung über den Umfang von

    Soweit sich der BGH in dem besagten Urteil auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1921 stützt (RGZ 103, 154), trägt auch dies letztlich nicht die Erweiterung der Haftung eines Dritten auf das Erfüllungsinteresse.
  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 206/59

    Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Lieferung von Strom

    Es ist nämlich im Schrifttum und in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß beim Vorliegen der Vorausetzungen der Anfechtbarkeit einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung oder (widerrechtlicher) Drohung (§ 123 BGB) der Getäuschte oder Bedrohte auch unabhängig davon, ob er seine Erklärung angefochten hat oder nicht, und weiter auch davon, ob er sie überhaupt noch anfechten kann, einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung haben kann (BGB RGRK 11. Aufl. § 123 Anm. 36, 37, 38; 10 Aufl. Vorbem. 4 e vor § 823; Soergel 9. Aufl. BGB § 124 Anm. 6, RGZ 79, 194, 197; 84, 131, 133, 134; 103, 154, 159).

    Der Schadensersatz geht auf Wiederherstellung des früheren Vermögensstandes im ganzen unter Ausgleichung aller beiderseitigen Vorteile und Nachteile, die die Beteiligten infolge der Erklärung und dadurch, daß Sie sich danach gerichtet haben, gehabt haben (RGZ 103, 154, 159; RG WarnRspr 1912 Nr. 292 und Nr. 333 S. 371, 373).

  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 102/75

    Arglistige Täuschung über die Aufbürdung des gesamten Riskos bei der

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 103, 47, 49 ff; RGZ 103, 154, 159 ff; BGH, Urt. v. 15.1. 69 - VIII ZR 239/66, WM 1969, 496).
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1962 - VIII ZR 235/61
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 50/65

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

  • LG Stuttgart, 25.10.2019 - 19 O 54/19

    Dieselskandal: Anspruch auf Zahlung eines Minderungsbetrages nach Erwerb eines

  • AG Bad Urach, 13.03.2019 - 1 C 354/18

    Deliktshaftung des Herstellers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

  • BGH, 19.09.1969 - I ZR 74/67

    Möglichkeit einer Verrechnung geschuldeter Zahlung mit abzuführenden

  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 38/59

    Rechtsmittel

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