Rechtsprechung
   RG, 22.09.1922 - III 222/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,272
RG, 22.09.1922 - III 222/22 (https://dejure.org/1922,272)
RG, Entscheidung vom 22.09.1922 - III 222/22 (https://dejure.org/1922,272)
RG, Entscheidung vom 22. September 1922 - III 222/22 (https://dejure.org/1922,272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1922,272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche gegen das Reich wegen Verletzung der dem vorgesetzten Reichsbeamten gegen den Untergebenen obliegenden Amtspflicht, sich bei dienstlichen Berichten wahrheitswidriger Äußerungen über letzteren zu enthalten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichshaftung für Beamte; Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    aa) Diese Formulierung geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, nach der wegen der unterschiedlichen Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung nicht offen gelassen werden darf, ob eine Klage als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wird (RGZ 105, 196 f).

    Darin sah das Reichsgericht keine Alternativbegründung, sondern lediglich zusätzliche Hinweise, die "als unschädlich zu betrachten und ebenso zu behandeln" seien, "wie wenn sie überhaupt nicht vorhanden wären" (RGZ 105, 196 f).

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

    Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Das hat schon das Reichsgericht überwiegend angenommen (RGZ 41, 369 [372 f]; 105, 196; 153, 216 [219]; 158, 145 [155]).
  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 153/58

    Rechtsmittel

    Auch das Revisionsgericht muß diese Fragen von Amts wegen prüfen (vgl. RGZ 105, 196; BGHZ 10, 303).
  • BVerwG, 28.09.1962 - IV C 21.62

    Rechtsmittel

    Die Verschiedenheiten der Rechtskraft eines Prozeßurteils und eines Sachurteils zwingen das Revisionsgericht in der Regel - wie hier -, die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. RGZ 41, 369 [372 f.]; 105, 196; 153, 216 [219]; 158, 145 [155]; JW 1937, 3328 Nr. 41; 1938, 966 Nr. 28 a.E.; BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53] [223 ff. mit weiteren einschlägigen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht