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   RG, 10.02.1923 - V 277/22   

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https://dejure.org/1923,174
RG, 10.02.1923 - V 277/22 (https://dejure.org/1923,174)
RG, Entscheidung vom 10.02.1923 - V 277/22 (https://dejure.org/1923,174)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1923 - V 277/22 (https://dejure.org/1923,174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann beginnt die Verjährung eines auf unerlaubte Handlung gegründeten Anspruchs auf Ersatz sich fortgesetzt erneuernder Schäden, wenn diese durch Nichtbeseitigung eines fehlerhaften Zustandes verursacht werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 283
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auch eine Unterlassung stellt sich als eine unerlaubte Handlung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn eine Verpflichtung zum Handeln bestand (RGZ 106, 283, 285).

    Soweit der Schadensersatzanspruch der Klägerin darauf gestützt ist, daß es die Beklagte schuldhaft unterlassen habe, den durch die Verwarnung hervorgerufenen schädlichen Zustand zu beseitigen, beginnt der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist aus § 852 Abs. 1 BGB für jeden infolge der Nichtbeseitigung eintretenden Schaden besonders mit dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von diesem Schaden Kenntnis erlangt (RGZ 106, 283, 286; BGB-RGRK a.a.O.).

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Weil eine Dauerhandlung sich häufig aus sie unterstützenden Einzelakten zusammensetzt, aus denen jeweils Ansprüche hergeleitet werden können, hat sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eher theoretische Bedeutung erlangt: Im Allgemeinen ist in den zugrunde liegenden Fällen ein wiederholtes, selbständige verjährungsrechtliche Folgen auslösendes Verhalten angenommen und eine Dauerhandlung abgelehnt (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 1984 - I ZR 195/81 - NJW 1985, 1023, 1024; vom 14. Januar 1999 - I ZR 203/96 - GRUR 1999, 751, 754; in der Sache BGH, Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70 - GRUR 1972, 558, 560 ging es um einen Beseitigungsanspruch; vgl. auch RGZ 106, 283, 286; RGZ 134, 335, 340 f) oder deren Vorliegen offen gelassen worden (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2002 - VIII ZR 139/01 - NJW-RR 2002, 1256, 1257).
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

    Weil eine Dauerhandlung sich häufig aus sie unterstützenden Einzelakten zusammensetzt, aus denen jeweils Ansprüche hergeleitet werden können, hat sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eher theoretische Bedeutung erlangt: Im Allgemeinen ist in den zugrunde liegenden Fällen ein wiederholtes, selbständige verjährungsrechtliche Folgen auslösendes Verhalten angenommen und eine Dauerhandlung abgelehnt (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 1984 - I ZR 195/81 - NJW 1985, 1023, 1024 ; vom 14. Januar 1999 - I ZR 203/96 - GRUR 1999, 751, 754 ; in der Sache BGH, Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70 - GRUR 1972, 558, 560 ging es um einen Beseitigungsanspruch; vgl. auch RGZ 106, 283, 286; 134, 335, 340 f) oder deren Vorliegen offen gelassen worden (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2002 - VIII ZR 139/01 - NJW-RR 2002, 1256, 1257) .
  • OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 156/12

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildern im

    Für den Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen kommt es insoweit auf den tatsächlichen Schadenseintritt an, der auch bei deliktischen Ansprüchen (RGZ 106, 283; RGZ 87, 311) grundsätzlich einheitlich auch für die erst in Zukunft fälligen Beträge entsteht, sobald ein erster Teilbetrag durch eine Leistungsklage geltend gemacht werden kann (vergleiche nur Palandt/ Ellenberger , BGB, 72. Aufl. 2013, § 199 Rn. 4; Staudinger/ Peters/Jacoby , BGB [2009], § 199 Rn. 44 ff.).
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Bei jedem Schadenseintritt beginnt nämlich die Verjährung einheitlich für alle daraus entstehenden Folgen, soweit diese beim Auftreten des ersten Schadens voraussehbar waren (vgl. RGZ 106, 283, 285; BGHZ 50, 21, 24; BAG Urt. v. 13. Oktober 1961 - 1 AZR 31/60 = AP Nr. 8 zu § 198 BGB = Betrieb 1962, 136).
  • BGH, 20.06.1991 - IX ZR 226/90

    Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters durch Zuschätzungen; Verjährung des

    Folglich beginnt dann, wenn aufgrund einer Vertragsverletzung einzelne Schäden in zeitlichen Abständen nach und nach entstehen, die Verjährung einheitlich mit dem Eintritt des ersten Schadens, soweit bei dessen Auftreten die später entstehenden Folgen voraussehbar waren (RGZ 106, 283, 285; BGH, Urt. v. 28.5.1957 - VIII ZR 205/56, ZMR 1957, 335, 337; Urt. v. 10.10.1978 - VI ZR 115/77, NJW 1979, 264 [BGH 10.10.1978 - VI ZR 155/77] unter II l a; Senatsurt. v. 1.2.1990 - IX ZR 82/89, WM 1990, 815, 816 unter l b; MünchKomm/von Feldmann, BGB 2. Aufl. § 198 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21

    Anspruch der Kläger auf Rückübertragung eines Erbbaurechts an ihrem Grundstück

    Schließlich hat das Reichsgericht bereits im Jahr 1923 festgestellt, dass im Falle einer Abhilfeverpflichtung, bei der die Pflichtverletzung auf stets neuen Unterlassungen beruhe, bei Kenntnis einer jeden nicht vorgenommenen Handlung - also im Ergebnis ständig - eine neue Frist zu laufen beginne (RG, Urt. v. 10.02.1923 - V 277/22, RGZ 106, 283 [286 f.]).
  • OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88

    Schadensersatz pflicht des Luftfrachtführer für Schäden eines Fluggast, die

    Es werden somit alle Schadensfolgen, die in dem Zeitpunkt der erlangten Kenntnis vom Schädiger auch nur als möglich vorauszusehen waren, von der Verjährung erfaßt (RGZ 106, 283, 285; BGH VersR 1979, 646, 647).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 101/60

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch eine Aufschüttung auf dem

    Soweit in RGZ 106, 283 eine von der hier vertretenen abweichende Meinung enthalten sein sollte, könnte ihr nicht beigetreten werden.
  • BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 34/57

    Rechtsmittel

    Die Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Entscheidung RGZ 106, 283 geht fehl, weil es dort um einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ging und die Frage zur Entscheidung stand, in welchem Zeitpunkt ein Geschädigter von dem Umfang des vom Schädiger angerichteten Schadens Kenntnis erlangt und von welchem Zeitpunkt ab die in § 852 BGB bestimmte Verjährungsfrist zu laufen begonnen hatte.
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 111/66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 02.06.1969 - III ZR 234/65

    Entschädigung für die Folgen einer Grundstücksvernässung - Anspruch auf

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