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   RG, 19.01.1923 - VII. B 2/22   

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https://dejure.org/1923,45
RG, 19.01.1923 - VII. B 2/22 (https://dejure.org/1923,45)
RG, Entscheidung vom 19.01.1923 - VII. B 2/22 (https://dejure.org/1923,45)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1923 - VII. B 2/22 (https://dejure.org/1923,45)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schul-Direktoren und -Vorsteher bezieht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulleiter in Bremen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    durch den VII. 7.S in dem Beschluß vom 19. Januar 1923 (Verfahren nach Art. 13 Abs. 2 WRV; RGZ 107, 1), durch.
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Aus diesem Grunde verbietet es sich, dass der Beamte aus beliebigem Anlass aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage seiner Unabhängigkeit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch RGZ 104, 58, ; 107, 1 ; 129, 236 ).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Aus diesem Grunde verbietet es sich auch, daß der Beamte aus beliebigem Anlaß aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage seiner Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 7, 155 [163]; vgl. auch RGZ 104, 58, [62]; 107, 1 [6]; 129, 236 [237]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Ob es einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dieses Inhalts (vgl. Bullinger, a.a.O., S. 32 ff.; Schnur, Über Zwangsbeurlaubung, Zuweisung von "unterwertiger" Tätigkeit und Versetzung in ein "politisches" Amt, Bonn-Bad Godesberg, 1970, S. 40 ff.; PrOVG 61, 433; RG in Lammers-Simons, Bd. 1, S. 495 (497); RGZ 105, 24 (28); RGZ 107, 1; RGZ 122, 10; ferner § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 18 Abs. 1 Satz 2 BRRG ; vgl. auch § 50 Abs. 2 HRG ) gibt, kann aber letztlich unentschieden bleiben; denn ein Gebot gleichwertiger Beschäftigung ist jedenfalls nicht verletzt worden.
  • BGH, 14.07.1966 - IV ZR 141/65

    Rechtsmittel

    Die gegenwärtige Rechtsüberzeugung beruht auf einer Entwicklung, die zur allmählichen Beseitigung solcher Vorbehalte (RGZ 159, 80, 81; BVerfGE 8, 353) und bereits in der Weimarer Verfassung zu einer Garantie der dauernden Verwendung als eines zum Kernbestand des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zählenden Rechts geführt hat (RGZ 107, 1, 6).
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