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   RG, 24.09.1923 - IV 179/23   

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https://dejure.org/1923,122
RG, 24.09.1923 - IV 179/23 (https://dejure.org/1923,122)
RG, Entscheidung vom 24.09.1923 - IV 179/23 (https://dejure.org/1923,122)
RG, Entscheidung vom 24. September 1923 - IV 179/23 (https://dejure.org/1923,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Unzulässigkeit eines Teilurteils in Ehesachen auch ohne Revisionsrüge zu berücksichtigen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilurteil in Ehesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.06.1914 - IV 168/14

    Zustimmung zu ehewidrigem Verhalten bei Ehegatten.

    Auszug aus RG, 24.09.1923 - IV 179/23
    In solchen Fällen hat das Reichsgericht, ohne daß eine dahin zielende Rüge erhoben war, den Mangel von Amtswegen berücksichtigt (vgl. die Urteile des jetzt erkennenden Senats vom 20. Januar 1912 IV 298/11 und 25. Juni 1914 IV 168/14).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Allerdings hat das Reichsgericht bei Ehesachen bereits eine Berücksichtigung dieses Verfahrensmangels von Amts wegen für erforderlich gehalten, da in Ehesachen der Erlass eines unzulässigen Teilurteils gegen einen prozessrechtlichen Grundsatz verstoße, der im öffentlichen Interesse zu beachten und daher dem Belieben der Parteien entzogen sei, so dass auch der Bestand des unzulässigen Teilurteils nicht der Willkür der Parteien ausgesetzt sein dürfe (RGZ 107, 350, 351).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Da das Revisionsgericht aber zu einer solchen Entscheidung des Berufungsgerichts selbst in der Lage ist, war unter Aufhebung des Berufungsurteils auch das Urteil des Landgerichts aufzuheben und die Sache zur einheitlichen Verhandlung und Entscheidung über den gesamten Streitstoff an das Landgericht zurückzuverweisen (RGZ 107, 350; OGHZ 3, 24).
  • BFH, 20.10.1970 - II 167/64

    Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker

    Die Bindung muß aber zurücktreten, wenn andernfalls keine dem Gesetz entsprechende Entscheidung über den Streitpunkt mehr möglich wäre (vgl. Blomeyer, a. a. O., § 99 II 2, III; RGZ 107, 350 [351]; RGZ 143, 130 [134]).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Da der Fehler des Berufungsurteils auf einen Verfahrensverstoß des Landgerichts zurückgeht, könnte der erkennende Senat den Rechtsstreit (unter Aufhebung auch des landgerichtlichen Teilurteils) an das Landgericht zurückverweisen (BGHZ 4, 62; 16, 71, 82; RGZ 107, 350; RG JW 1931, 2486, 2488).
  • BGH, 29.09.1951 - II ZR 53/50

    Rechtsmittel

    Diese Frage war von den Tatrichtern und ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (Stein-Jonas-Schönke § 559 Anm. IV 2 a und b; Baumbach-Lauterbach § 559 Änm 1 C. RAG, in JW 1932, 3528; RGZ 94, 11 [13]; 107, 350; 152, 292 [297]; entgegen RGZ 87, 215 [217]; Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. § 559 Anm. 2).
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