Rechtsprechung
   RG, 01.06.1923 - III. 530/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,39
RG, 01.06.1923 - III. 530/22 (https://dejure.org/1923,39)
RG, Entscheidung vom 01.06.1923 - III. 530/22 (https://dejure.org/1923,39)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1923 - III. 530/22 (https://dejure.org/1923,39)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,39) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Lassen sich Schadensersatzansprüche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpflichtverletzungen von Postbeamten zurückzuführen ist, unabhängig von den Vorschriften des Reichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871 aus Art. 131 der Reichs-Verfassung in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigte Postsendungen; Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten sich im Rahmen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 57, 150 [151]; 67, 182 [184]; 107, 41 [42]; 141, 420 [426]).
  • BGH, 12.06.2001 - VI ZR 29/00

    Haftung der Post

    Diese haftungsrechtliche Sonderstellung der Post bestand schon nach dem ReichspostG 1871 (RGZ 107, 41; BGHZ 12, 96) und wurde vom PostG 1969 übernommen (§ 11 Abs. 1; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 110/73 - VersR 1976, 437 zu III. 3) a); Beschluß vom 7. Mai 1992 - III ZR 74/91 - NJW 1993, 2235).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund

    Dies gilt vor allem dann, wenn aus dem Gesetz zu entnehmen ist, daß es einen Sachverhalt erschöpfend regeln will, wie dies beispielsweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die gesetzliche Einschränkung der Vertragshaftung der Post nach den §§ 6-12 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 angenommen wird (vgl. RGZ 107, 41; BGHZ 14, 274, 281).
  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 103/52

    Persönliche Haftung des Notars

    Durch Art. 131 WeimVerf wurde daher auch, wie die Revision selbst nicht in Frage stellt, die Rechtswirksamkeit bereits früher gesetzlich getroffener Haftungsbeschränkungen des Staates für bestimmte Beamtenklassen jedenfalls nicht berührt, so insbesondere für die auf den Bezug von Gebühren angewiesenen Beamten, wie die Notare gemäß § 5 Nr. 1 RHaftG (vgl. RGZ 102, 166 [172] für die mit Angelegenheiten des auswärtigen Dienstes befassten Beamten (§ 5 Nr. 2 RHaftG); RGZ 107, 41 [43] für die Haftungsbeschränkungen nach dem PostG vom 28.10.1871 §§ 6 ff; Anschütz, Komm z WeimRVerf 12. Aufl. Anm. 8 zu Art. 131).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73

    Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, steht Art. 34 GG einer Beschränkung oder einem Ausschluß der Haftung der Post durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage jedenfalls nicht entgegen, wenn es sich um Bereiche mit besonderen ("typischen") Haftungsgefahren handelt, bei denen sowohl die Notwendigkeit, den Massenbetrieb zügig abzuwickeln, als auch die der Post gestellte Aufgabe, die Gebühren im Interesse der Öffentlichkeit so niedrig wie möglich zu halten, eine ständige Kontrolle der Betriebsvorgänge durch aufwendige Aufsichtsorgane verbieten (Senatsurteile in BGHZ 12, 89; NJW 1964, 41; 43/44; 1968, 646; LM PostG § 6 Nr. 6; vgl. auch RGZ 107, 41, 42/43).
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 278/53

    Verlust von Postpaketen

    Nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 107, 41) ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschliesslich und erschöpfend geregelt.
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 14/55

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Juli 1954 (II ZR 278/53, BGHZ 14, 274 ff) unter Übernahme der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 107, 41) ausgeführt hat, ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschließlich und erschöpfend geregelt.
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 129/53

    Rechtsmittel

    Nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 107, 41) ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschließlich und erschöpfend geregelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht