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   RG, 30.06.1924 - V 648/23   

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https://dejure.org/1924,157
RG, 30.06.1924 - V 648/23 (https://dejure.org/1924,157)
RG, Entscheidung vom 30.06.1924 - V 648/23 (https://dejure.org/1924,157)
RG, Entscheidung vom 30. Juni 1924 - V 648/23 (https://dejure.org/1924,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Grundstücksverkäufer die auf Grund eines formungültigen Kaufvertrags abgegebene Auflassungserklärung bis zur Eintragung des Eigentumsüberganges kondizieren? 2. Kann der Käufer gegenüber dem Kondiktionsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen des von ihm ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 329
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Allerdings ist für die Anwendung des § 814 BGB, wenn die Leistung durch einen Vertreter bewirkt wird, dessen Kenntnis davon maßgebend, daß eine Verpflichtung zur Leistung nicht bestand (BGH Urteil vom 18. Januar 1962 - II ZR 24/61 = WM 1962, 346; Urteil vom 31. Oktober 1963 - VII ZR 138/62 = WM 1964, 87; RGZ 108, 329, 335).
  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02

    Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs

    Die Antragstellerin sucht vielmehr durch die Geltendmachung des Kondiktionsanspruchs erst den Eintritt des bezweckten Erfolges zu vereiteln, womit in Wahrheit der Kondiktionsgrund erst geschaffen werden soll (RGZ 108, 329, 334).
  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 334/79

    Erstreckung einer Grundschuld auf einen Fuhrpark als Grundstückszubehör -

    Die Erlangung einer vorteilhaften Rechtsstellung ist aber auch dann, wenn damit noch kein Rechtserwerb verbunden ist, als Vermögensvorteil i.S. des § 812 BGB anzusehen (RGZ 108, 329, 332).
  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen

    Diese Betrachtungsweise (vgl. auch RGZ 108, 329, 333/335) wird - wenn sie allgemein und unabhängig von den Umständen des Entscheidungsfalles gelten soll - dem Wesen des auf den Austausch von Leistungen gerichteten Geschäfts nicht gerecht.
  • BGH, 18.01.1962 - II ZR 24/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Soweit der Beklagte als Bevollmächtigter des Erblassers gehandelt hat, kommt es auf seine Kenntnis an (RGZ 108, 329, 335).
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388).
  • BGH, 09.11.1965 - V ZR 74/63

    Unwirksamkeit der von Vorerben getroffenen Verfügungen - Verfügungen einer

    Das wäre nur möglich, wenn der Beklagte bereits Eigentümer wäre (vgl. RGZ 108, 329, 336).
  • BGH, 09.10.1953 - V ZR 19/52

    Rechtsmittel

    Es kommt also nicht § 814 BGB in Betracht, sondern es handelt sich darum, dass der mit der Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB; OLG Kiel in OLG 3, 209; KG in OLG 4, 237; OLG Karlsruhe in DJZ 1912, Sp 1415; OLG Frankfurt im Recht 1906 Nr. 2580; RGZ 108, 329 [333]; Staudinger § 814 Anm. 4), weil die Tilgung der nach der Auffassung der Parteien später zur Entstehung gelangenden Verbindlichkeit nicht durchgeführt werden konnte.
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