Weitere Entscheidung unten: RG, 01.07.1924

Rechtsprechung
   RG, 01.07.1924 - V B. 2/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,143
RG, 01.07.1924 - V B. 2/24 (https://dejure.org/1924,143)
RG, Entscheidung vom 01.07.1924 - V B. 2/24 (https://dejure.org/1924,143)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1924 - V B. 2/24 (https://dejure.org/1924,143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).

    c) Dieser einschränkenden Auslegung steht nicht entgegen, dass ein Nießbrauch nur durch den Eigentümer bestellt werden kann und die Entstehung eines Fremdnießbrauchs daher den vollendeten Eigentumserwerb des Bestellers voraussetzt (vgl. RGZ 108, 356, 363 f. für die Einräumung einer Hypothek).

    Ausschlaggebend für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit ist das von den Beteiligten von Anfang an erstrebte und auch nach der Verkehrsauffassung maßgebende Gesamtergebnis, das Vermögen des Minderjährigen durch die Zuwendung belasteten Eigentums zu mehren, selbst wenn die Vollziehung grundbuchrechtlich mehrerer Schritte bedarf (vgl. RGZ 108, 356, 364).

  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 335/16

    Betreuung: Voraussetzungen für die betreuungsgerichtliche Genehmigung des

    aa) Der gemäß § 1908 i Abs. 1 BGB auf die Betreuung entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass vorhandenes Grundeigentum als eine besonders wertbeständige Art des Vermögens dem Mündel möglichst erhalten bleiben und sein Verlust deshalb nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich sein soll (vgl. RGZ 108, 356, 363; Erman/Saar BGB 14. Aufl. § 1821 Rn. 1; HK-BUR/Harm [Stand: August 2016] § 1821 BGB Rn. 5; jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Oktober 2016] § 1821 Rn. 2; Mugdan Gesamte Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch S. 602).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Es ist seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 108, 356, 363 ff. allgemein anerkannt, daß die Nummern 1 bis 4 des § 1821 Abs. 1 BGB nur das dem Mündel bzw. Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen schützen und auf Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks erfolgen, keine Anwendung finden.
  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit einer dinglichen

    b) Es handelt sich auch nicht um einen nach § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB genehmigungspflichtigen Vorgang, weil die Erfüllung des Anspruchs des Minderjährigen auf Übereignung von der Norm nicht erfasst wird (BGH aaO.; RGZ 108, 356/364; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 12).
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 135/91

    Surrogaterwerb durch Testamentsvollstrecker; keine vormundschaftsgerichtliche

    Seit dem Beschluß des Reichsgerichts vom 1.7.1924 ( RGZ 108, 356 ) ist davon auszugehen, daß die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld zur Finanzierung des Restkaufpreises eines für das Mündel zu erwerbenden Grundstücks nicht unter § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB fällt, weil es sich insoweit lediglich um eine Erwerbsmodalität handelt und es rechtlich keinen Unterschied macht, ob das zu erwerbende Grundstück schon mit einer Hypothek belastet ist oder erst im Zusammenhang damit belastet wird (RGZ 108, 356/364).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 9 U 70/89

    Sicherungswirkung einer abgetretenen Auflassungsvormerkung

    Der Genehmigung unterliegt danach aber nur die schuldrechtliche Vereinbarung, die dem dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegt, also etwa der Kaufvertrag oder (bei einer gemischten Schenkung) das Schenkungsversprechen (RGZ 108, 356, 364; MünchKomm/Schwab, 2. Aufl., Rd.-Nrn. 43 und 47, Soergel/Damrau, 12. Aufl., Rd.-Nr. 15, Staudinger/Engler, 12. Aufl., Rd.-Nr. 44, je zu § 1821 BGB ).
  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 41/65

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit Rentenleistungspflicht als

    Nach der vom Bundesgerichtshof bestätigten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173; BGHZ 24, 372 = NJW 1957, 1187) bedarf eine solche Verpflichtung keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 Abs. 1 in Verbindung mit § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BGB.
  • BGH, 30.01.1961 - VII ZB 2/61

    Rechtsmittel

    Bei dieser Entscheidung ist er nicht an die Auffassung des Kammergerichts über die Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage, deretwegen das Kammergericht vorgelegt hat, gebunden (BGH WM 1960, 973; RGZ 108, 356, 359).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 01.07.1924 - V B 2/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,611
RG, 01.07.1924 - V B 2/24 (https://dejure.org/1924,611)
RG, Entscheidung vom 01.07.1924 - V B 2/24 (https://dejure.org/1924,611)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1924 - V B 2/24 (https://dejure.org/1924,611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat das Reichsgericht über eine ihm vorgelegte weitere Beschwerde in einer Grundbuchsache auch dann zu entscheiden, wenn es die unter den Oberlandesgerichten streitige Rechtsfrage nicht als wesentlich für die Entscheidung über die Beschwerde erachtet? § 79 Abs. 2 und 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    21 BGH, DNotZ 1998, 490, 491; genehmigungsfrei deshalb, weil § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur das vorhandene Vermögen schützt, nicht jedoch das erst zu erwerbende; zustimmend Damrau/Zimmermann, a. a. O., Rdnr. 8.22 Die Bestellung einer Grundschuld ist dabei lediglich Erwerbsmodalität, vgl. hierzu nur RGZ 108, 356, 363 ff.; BayObLG, …
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Daher durften die Eltern oder der vertretungsberechtigte Elternteil ein Grundstück für das minderjährige Kind auch dann erwerben, wenn sich der Veräußerer oder Schenker den Nießbrauch vorbehielt (BGHZ 24, 372 im Anschluß an RGZ 108, 356; 110, 173; ebenso das Schrifttum, vgl. Staudinger/Engler a.a.O. §§ 1821, 1822 Rdn. 21; Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 52 V 4 und dort Fußn. 16; MünchKomm/Hinz § 1643 Rdn. 7).
  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Der Genehmigung unterliegt danach aber nur die schuldrechtliche Vereinbarung, die dem dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegt, also etwa der Kaufvertrag oder (bei einer gemischten Schenkung) das Schenkungsversprechen (RGZ 108, 356, 364; MünchKomm/Schwab, 2. Aufl., Rd.-Nrn. 43 und 47, Soergel/Damrau, 12. Aufl., Rd.-Nr. 15, Staudinger/Engler, 12. Aufl., Rd.-Nr. 44, je zu § 1821 BGB ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht