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   RG, 16.04.1924 - I 216/23   

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RG, 16.04.1924 - I 216/23 (https://dejure.org/1924,67)
RG, Entscheidung vom 16.04.1924 - I 216/23 (https://dejure.org/1924,67)
RG, Entscheidung vom 16. April 1924 - I 216/23 (https://dejure.org/1924,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte? 2. Zu den Begriffen "Abnahme" und "Ablieferung" im Sinne der §§ 97 Abs. 1 und 76 Abs. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung. 3. Rechtliche Bedeutung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 50
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 28.05.1921 - I 411/20

    Haftung der Eisenbahn für Frachtgut.

    Auszug aus RG, 16.04.1924 - I 216/23
    Diese Auffassung steht zwar scheinbar im Widerspruch mit der vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Mai 1921 I 411/20 (RGZ. Bd. 102 S. 206), in welcher der Auffassung des damaligen Berufungsgerichts, daß in der Bezahlung der Fracht und der Quittierung über den Empfang des Guts rechtlich eine Ablieferung und Abnahme des Guts erblickt werden könne, mangels eines besonderen Revisionsangriffs nicht entgegen getreten worden ist.
  • RG, 11.12.1922 - VI 133/22

    Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen und Polen

    Auszug aus RG, 16.04.1924 - I 216/23
    Auf einen abweichenden Standpunkt hat sich der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 1922 VI 133/22 (RGZ. Bd. 106 S. 56) gestellt, indem er für die Klage eines Deutschen gegen einen polnischen Staatsangehörigen aus dem "Geist und Willen des Versailler Vertrags" folgert, daß auf Anrufen eines deutschen Klägers ein deutsches Gericht für einen dem Art. 304 b entsprechenden Rechtsstreit niemals zuständig sei; er läßt es jedoch unentschieden, ob etwa der Staatsangehörige einer alliierten oder assoziierten Macht im Wege einer negativen Feststellungsklage den Streit vor ein deutsches Gericht ziehen kann.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Indem sie selbst vorgetragen haben, der Kaufpreis sei nicht bezahlt, sondern mit einer Gegenforderung verrechnet worden, wurde die Überzeugungskraft der Zahlungsquittung in der Vertragsurkunde zumindest erschüttert, so daß die Beklagten wieder die Schuldtilgung zu beweisen haben (vgl. RGZ 108, 50 f; BGH, Urt. v. 14. April 1978 - V ZR 10/77, WM 1978, 849 f; v. 13. Juli 1979 - I ZR 153/77, WM 1979, 1157, 1158; v. 28. September 1987 - II ZR 35/87, NJW-RR 1988, 881 [BGH 28.09.1987 - II ZR 35/87]).
  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung und kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden (st. Rspr., vgl. etwa RGZ 108, 50, 55; RG HRR 1936 Nr. 661; weitere Nachw. in BGB-RGRK 12. Aufl. § 368 Rdn. 5; übereinstimmend ebenso das Schrifttum, vgl. etwa Rosenberg a.a.O.).
  • LG Bonn, 06.03.2012 - 10 O 262/11

    Schadensersatz wegen des behaupteten Verlusts von Transportgut im Rahmen eines

    Vielmehr hängt die Beweiskraft von den Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (st. Rspr. RGZ 108, 50; BGH, WM 1978, 849 zur Quittung gemäß § 368 BGB).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut

    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 153/77

    Beweislast bei behaupteter Unrichtigkeit von Beweismitteln - Anforderungen an

    Denn dann stünde sogar die inhaltliche Unrichtigkeit der Quittung fest und sie hätte nicht mehr die Bedeutung eines Empfangsbekenntnisses (vgl. RGZ 108, 50, 56; RGRK, 12. Aufl., § 368 Rdn. 7).
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 103/99

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Hingabe eines Darlehens und der Vereinbarung

    Solche Quittungen hätten nicht die Bedeutung eines Empfangsbekenntnisses (RGZ 108, 50, 56; BGH, Urteil vom 13. Juli 1979 - I ZR 153/77 - WM 1979, 1157, 1158).
  • BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 50, 55; 112, 341, 342; 114, 308, 313; vgl. auch RGZ 67, 335, 337; 102, 92, 93), der sich der Senat anschließt, ist Ablieferung der Vorgang, durch den die Eisenbahn den zur Beförderung erlangten Gewahrsam des Gutes mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben; eine körperliche Inbesitznahme durch den Empfänger ist nicht notwendig; es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen, und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt.
  • OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80

    Vertragliche Übernahme einer selbstständigen Garantie für das Verhalten eigener

    Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512).
  • BGH, 09.11.1959 - VII ZR 113/58
    Für ihre Meinung, das Berufungsgericht habe die Beweislast verkannt, kann die Revision sich nicht mit Erfolg auf das in RGZ 108, 50 veröffentlichte Urteil des Reichsgerichts berufen.
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