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   RG, 01.11.1924 - V 322/23   

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https://dejure.org/1924,152
RG, 01.11.1924 - V 322/23 (https://dejure.org/1924,152)
RG, Entscheidung vom 01.11.1924 - V 322/23 (https://dejure.org/1924,152)
RG, Entscheidung vom 01. November 1924 - V 322/23 (https://dejure.org/1924,152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann das Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen für ein Grundstück noch in der Berufungsinstanz wirksam geltend gemacht werden, wenn der Besitz durch Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils verloren gegangen ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückbehaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.07.1914 - III 41/14

    Konkurs. Leistung aus vorläufig vollstreckb. Urteil. Teilurteil.

    Auszug aus RG, 01.11.1924 - V 322/23
    Nach Meinung des VI. Zivilsenats, der sich der III. in seinem Urteil vom 3. Juli 1914 III 41/14 (JW. 1914 S. 986 Nr. 11) angeschlossen hat, ist die Entscheidung über die rechtliche Wirkung der zwangsweise herbeigeführten Auslieferung des Geldes bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Streites hinausgeschoben.
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist deshalb ausgeschlossen, wenn die Leistung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels bereits bewirkt worden ist (RGZ 109, 104, 105; RG HRR 1926, Nr. 798; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., § 273 Rdnr. 90; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 273 Rdnr. 19 und § 274 Rdnr. 3).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf

    (1) Allerdings wird der Herausgabe der Sache durch den Besitzer an den Eigentümer im Anschluss an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 109, 104, 107) der Fall gleichgestellt, dass die Sache dem Besitzer aufgrund eines in einem Vindikationsprozess ergangenen (vorläufig vollstreckbaren) Urteils weggenommen wird (Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1002 Rn. 2; MüKo-BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1002 Rn. 6; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 1002 Rn. 2; jurisPK-BGB/Ehlers, § 1002 Rn. 3; BeckOK BGB/Fritzsche, § 1002 Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 1002 Rn. 2).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Ob ein Zurückbehaltungsrecht wegen Grundstücksverwendungen nicht überhaupt grundsätzlich nur dann gegeben ist, wenn der Verwendungsgläubiger das betreffende Grundstück im Besitz hat (so anscheinend BGB RGRK 11. Aufl. § 273 Anm. 56, unter Bezugnahme auf RGZ 109, 104, 105) oder ob im Falle des § 273 Abs. 2 BGB etwa - anders als bei § 1000 BGB, der ausdrücklich Besitz voraussetzt - die bloße Innehabung der buchmäßigen Scheinberechtigung genügt, braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 W 23/19

    Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf Herausgabe gerichteten

    Im vorliegenden Fall wäre noch hinzugekommen, dass die Antragsgegnerin als Besitzerin, die Verwendungsersatzansprüche gegen die Eigentümerin einer Sache geltend macht, im Falle der Aufgabe der betroffenen Sache - auch im Falle der gerichtlichen Verurteilung (vgl. RGZ 109, 104, 107; BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 221/14, juris Rn. 21, NJW 2016, 495; MüKoBGB/Raff, 7. Aufl. 2017, BGB § 1002 Rn. 6; Staudinger/Gursky (2012) BGB § 1002, Rn. 2; Ebbing in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1002 BGB, Rn. 2; BeckOGK/Spohnheimer, 1.8.2019, BGB § 1002 Rn. 6) - Gefahr gelaufen wäre, ihre Ansprüche gem. § 1002 BGB binnen eines Monats nach Herausgabe der Sache zu verlieren.
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist deshalb ausgeschlossen, wenn die Leistung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels bereits bewirkt worden ist (RGZ 109, 104, 105; RG HRR 1926, Nr. 798; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., § 273 Rdnr. 90; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 273 Rdnr. 19 und § 274 Rdnr. 3).
  • BGH, 08.03.2007 - VII ZR 101/05

    Umfang des Schadensersatzes bei Vollstreckung aus einem ein

    Ziel des dortigen Klägers war es, auf diese Weise ein Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen auf das Grundstück zu erhalten, die er erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht hatte (RG, Urteil vom 1. November 1924, V 322/23, RGZ 109, 104).
  • LAG Köln, 10.02.2006 - 11 (13) Sa 1214/05

    Beschwer, Rechtsmittelverzicht, Zurückbehaltungsrecht

    Erstaunlicher weise beziehen sich beide Meinungen auf die gleichen zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (Urteil vom 01.11.1924 - V 322/22 - RGZ 109, 104 und Urteil vom 24.11.1932 - VIII 331/32 - RGZ 139, 17).
  • OLG Oldenburg, 04.09.2014 - 8 U 73/14

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis - Anspruch auf Ersatz von Verwendungen

    Die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts vom 1. November 1924 (RGZ 109, 104 ff.) und des OLG Stettin vom 22. März 1927 (LZ 1927.1490 f.) betreffen anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2019 - 7 U 83/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Beruhen der Klageabweisung auf

    Bestehen die Voraussetzungen für ein Zurückbehaltungsrecht, wird es aber nicht erhoben, reicht die erstinstanzliche Verurteilung nicht zu weit, § 717 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung (BGH aaO, Rn. 13; RGZ 109, 104 (106); Musielak/Voit-Lackmann, ZPO, § 717 Rn 10; Kindl/Meller-Hannich/Wolf-Giers, Recht der Zwangsvollstreckung, § 717 Rn 10; Saenger/Kindl, ZPO, § 717 Rn 8).
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