Rechtsprechung
   RG, 20.11.1924 - IV 314/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,20
RG, 20.11.1924 - IV 314/24 (https://dejure.org/1924,20)
RG, Entscheidung vom 20.11.1924 - IV 314/24 (https://dejure.org/1924,20)
RG, Entscheidung vom 20. November 1924 - IV 314/24 (https://dejure.org/1924,20)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1924,20) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Handelt ein Postillion, der einen Wagen der Reichspost durch die Straßen einer Stadt fährt, dabei in Ausübung öffentlicher Gewalt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung öffentlicher Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Es stand außer Frage, daß die früheren Landesgesetze, die die Haftung des Staates für Gebührenbeamte und gegenüber Ausländern ausgeschlossen oder beschränkt hatten, in Kraft geblieben waren (RGZ 109, 209 [212]; 111 294, 375; Oegg, a.a.O.).
  • BGH, 28.03.1963 - III ZR 222/61
    Demgegenüber hat das Reichsgericht wiederholt (RGZ 109, 209, 212; 126, 28, 31; 139, 149, 153/155; 158, 83, 94/95) ausgesprochen, daß in Fällen, in denen dieser auf die hoheitliche Fürsergepflicht sich gründende leitende Gesichtspunkt nicht zutrifft, der Beamte also nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern im bürgerlichrechtlichen Geschäftskreis einer öffentlichrechtlichen Körperschaft handelt, die Einhaltung der zur Sicherheit des Verkehrs erlassenen Vorschriften keine besondere Amtspflicht gegenüber jedem an der Amtstätigkeit nicht beteiligten Dritten darstellt, und der hier erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 10. Januar 1955 III ZR 153/53 (BGHZ 16, 111, 114) angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht