Rechtsprechung
RG, 20.11.1924 - IV 314/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Handelt ein Postillion, der einen Wagen der Reichspost durch die Straßen einer Stadt fährt, dabei in Ausübung öffentlicher Gewalt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung öffentlicher Gewalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 209
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81
Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig
Es stand außer Frage, daß die früheren Landesgesetze, die die Haftung des Staates für Gebührenbeamte und gegenüber Ausländern ausgeschlossen oder beschränkt hatten, in Kraft geblieben waren (RGZ 109, 209 [212]; 111 294, 375;… Oegg, a.a.O.). - BGH, 28.03.1963 - III ZR 222/61 Demgegenüber hat das Reichsgericht wiederholt (RGZ 109, 209, 212; 126, 28, 31; 139, 149, 153/155; 158, 83, 94/95) ausgesprochen, daß in Fällen, in denen dieser auf die hoheitliche Fürsergepflicht sich gründende leitende Gesichtspunkt nicht zutrifft, der Beamte also nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern im bürgerlichrechtlichen Geschäftskreis einer öffentlichrechtlichen Körperschaft handelt, die Einhaltung der zur Sicherheit des Verkehrs erlassenen Vorschriften keine besondere Amtspflicht gegenüber jedem an der Amtstätigkeit nicht beteiligten Dritten darstellt, und der hier erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 10. Januar 1955 III ZR 153/53 (BGHZ 16, 111, 114) angeschlossen.