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   RG, 22.11.1924 - I 56/24   

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https://dejure.org/1924,150
RG, 22.11.1924 - I 56/24 (https://dejure.org/1924,150)
RG, Entscheidung vom 22.11.1924 - I 56/24 (https://dejure.org/1924,150)
RG, Entscheidung vom 22. November 1924 - I 56/24 (https://dejure.org/1924,150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Auslegung des § 283 Abs. 1 BGB.: Verhältnis zwischen dem rechtskräftig zuerkannten Anspruch auf Herausgabe und dem wegen Unmöglichkeit der Herausgabe geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Folgen für die Verjährung des letzteren. Muß eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe oder Schadensersatz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16

    Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund"

    Zudem fehlt es auch an der weiteren Voraussetzung des § 213 Alt. 2 BGB, dass der Gläubiger in Verfolgung desselben wirtschaftlichen Interesses von einem Anspruch auf den anderen übergeht, wie das etwa der Fall ist, wenn zunächst der Anspruch auf Herausgabe einer Sache und sodann wegen Unmöglichkeit an seiner Stelle ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird (vgl. RGZ 109, 234 ff.).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

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  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
    Diese Vorschrift umfaßt nicht die Verjährung von Ersatz- oder Nebenansprüchen, die an die Stelle des titulierten Anspruchs getreten sind (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 197, Rdnr. 13; anders für den Fall des Schadenersatzanspruchs wegen Nichterfüllung nach fruchtloser Vollstreckung eines Herausgabeanspruchs Henrich, in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. 2007, § 197, Rdnr. 14 unter Verweisung auf RGZ 109, 234, 237).
  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73

    Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen

    Ob unter diesen Umständen nicht eine Fristsetzung überhaupt entbehrlich war, wie das Berufungsgericht vor allem mit Rücksicht auf den vergeblichen Vollstreckungsversuch vom 25. November 1971 meint (vgl. hierzu RGZ 109, 234/236), bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.06.1970 - V ZR 133/66

    Urteil im Wege der schriftlichen Entscheidung trotz Widerruf eines

    Bei ihren Angriffen gegen diese Ausführungen geht die Revision - insoweit zutreffend - davon aus, daß das Erfordernis, einer Fristsetzung nach § 326 BGB unter ändern dann entfällt, wenn der Schuldner die Vertragserfüllung bestimmt, ernstlich und endgültig verweigert (vgl. RGZ 102, 262; 109, 234, 236; 129, 143, 146).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1985 - 15 U 99/84

    Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Unzulässigkeit

    Dazu kann jedoch bereits eine unbezifferte Leistungsklage ausreichen (RGZ 75, 302/307); ferner unterbricht eine Herausgabeklage zugleich die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gem. § 283 BGB (RGZ 109, 234/237).
  • BGH, 10.01.1980 - IX ZR 21/77

    Redundante Prüfung des Hauptanspruchs eines bereits rechtskräftigen Anspruchs

    Wenn der rechtskräftig zuerkannte Anspruch die Voraussetzung eines anderen bildet, so ist er deshalb nach einhelliger Auffassung auch für diesen festgestellt (RGZ 50, 416, 418; 109, 234, 235; BGH LM ZPO § 322 Nr. 48; BGHZ 42, 340, 352 = LM ZPO § 322 Nr. 54 a mit Anmerkung von Bock; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 152 IV 2; Zeuner, JuS 1966, 147, 148).
  • BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Auf RGZ 109, 234 [236] kann sich die Revision nicht stützen.
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 256/52

    Rechtsmittel

    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, dass einem Urteil, das einen Anspruch zuerkennt, auch insoweit Rechtskraftwirkung zukommt, als aus diesem Anspruch ein weiterer Anspruch abgeleitet wird (RGZ 50, 416 [418]; 80, 317 [323]; 109, 234 [235]; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozessrechts 1954, § 150 III 1).
  • BGH, 18.11.1957 - VII ZR 18/57

    Rechtsmittel

    Durch die fruchtlose Vollstreckung ist die Unmöglichkeit vollends dargetan und eine Fristsetzung gegenstandslos geworden (RGZ 109, 234, 235, 236).
  • BGH, 10.05.1962 - VII ZR 136/60

    Rechtsmittel

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