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   RG, 12.05.1925 - VI 33/25   

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https://dejure.org/1925,66
RG, 12.05.1925 - VI 33/25 (https://dejure.org/1925,66)
RG, Entscheidung vom 12.05.1925 - VI 33/25 (https://dejure.org/1925,66)
RG, Entscheidung vom 12. Mai 1925 - VI 33/25 (https://dejure.org/1925,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf der Stempelpflichtige, wenn der Staat einen zu Unrecht erhobenen Stempel verspätet zurückzahlt, bei Berechnung des Verzugsschadens auch die Geldentwertung berücksichtigen? 2. Wann kommt der Staat mit der Zurückzahlung eines Stempels in Verzug? 3. Zur Frage der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stempelerstattung; Geldentwertung und Verzugsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.01.1925 - VI 248/24

    Auslegung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus RG, 12.05.1925 - VI 33/25
    Daß es sich bei der Aufwertung und dem Schadensersatz wegen Verzugs um verschiedene rechtliche Gesichtspunkte handelt, hat der Senat schon wiederholt betont (vgl. die Urteile vom 9. und 16. Januar 1925 VI 214/24 Warn. Bd. 17 Nr. 93 und VI 248/24).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Das folgt aus § 818 Abs. 4 BGB, wonach der redliche Schuldner erst ab Rechtshängigkeit nach den allgemeinen Vorschriften - und damit auch nach § 286 BGB - haftet (RGZ 93, 271, 272; 110, 430, 435; allgemeine Meinung vgl. z.B. Heimann-Trosien a.a.O. § 818 Rn. 49).
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auch dann würden gemäß § 818 Abs. 4 BGB die Verzugsfolgen erst mit Rechtshängigkeit eintreten (RGZ 93, 271, 272; 110, 430, 435; Heimann-Trosien in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 818 Rdn. 49; Lieb in MünchKomm., 2. Aufl., § 818 BGB Rdn. 112 mit Nachw.).
  • LAG Hessen, 07.09.1990 - 15 Sa 1372/88

    Voraussetzungen für das Entstehen des Schuldnerverzugs; Rechte einer

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