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   RG, 18.10.1924 - V 912/23   

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https://dejure.org/1924,126
RG, 18.10.1924 - V 912/23 (https://dejure.org/1924,126)
RG, Entscheidung vom 18.10.1924 - V 912/23 (https://dejure.org/1924,126)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1924 - V 912/23 (https://dejure.org/1924,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Waren die Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechts über die Verjährung durch Besitz, insbesondere § 649 Teil I Titel 9, auf wasserrechtlichem Gebiet auch noch in der Zeit vom 1. Januar 1900 ab bis zum Inkrafttreten des preußischen Wassergesetzes vom 7. April ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wasserrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 90
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Bei diesem Rechtsinstitut, dessen Geltung im Wasserrecht von jeher allgemein anerkannt ist (vgl. RGZ 111, 90; BGHZ 16, 234/238; OLG Celle, NJW 1966, 1758; Larenz, NJW 1955, 1786 f.; Stern, BayVBl 1958, 71/73), handelt es sich nicht um einen selbstständigen Erwerbsgrund, sondern um eine widerlegbare Vermutung dafür, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt ein Recht entstanden ist (BayVGH vom 4.4. 1974, VGH n.F. 28, 23/26; vom 23.1. 1998, BayVBl 1998, 563/564 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 89/73

    Fortgeltung eines ersessenen Staurechts für eine Wassermühle nach den

    Bis zu diesem Zeitpunkt kam auch ein Rechtserwerb durch Ersitzung bzw. Verjährung in Betracht (RGZ 111, 90, 95; HG HRR 1934, 328).

    Der Titel der unvordenklichen Verjährung ist ein Rechtsinstitut des Gemeinen Rechts, nicht des hier anzuwendenden preußischen Allgemeinen Landrechts (Meisner/Stern Preußisches Nachbarrecht 1927 § 36 III; Holtz/Kreutz/Schlegelberger a.a.O. § 379 Anm. 9 c; vgl. auch RGZ 23, 147, 153; 111, 90, 95 ff; BGH LM Nr. 1 zu § 76 PrWG).

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