Rechtsprechung
RG, 19.03.1926 - VI 376/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet, wenn der Versicherer vorläufige Deckung zusagt, für die erste Prämienzahlung § 39 oder § 38 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag Anwendung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherung; Vorläufige Deckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 113, 150
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55
Doppelkarte
Stellt man es dabei allein auf die endgültige Versicherung ab (so RGZ 152, 244 ff; 113, 150; 114, 321 für den früheren Rechtszustand), dann kann nicht zweifelhaft sein, daß es sich um eine Erstprämie gemäß § 38 VVG handelt. - BGH, 14.10.1955 - I ZR 210/53
Rechtsmittel
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, so tritt sie außer Kraft und der Versicherungsschutz richtet sich nunmehr nach dem Versicherungsvertrag, also auch nach Nr. 19 Abs. 2 der Klein-Kasko-Klauseln (vgl. die entsprechende Regelung in § 38 VVG; RGZ 113, 150 [152]); dabei ist, wie, das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 321 [324]; 247; 152, 235 [245]) zutreffend annimmt, dem Versicherungsnehmer noch eine angemessene Frist zur Zahlung der ersten Prämie einzuräumen, ohne daß es hierbei einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf.