Rechtsprechung
RG, 31.03.1920 - Rep. V. B 2/26 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundbuchsachen
Verfahrensgang
- RG, 31.03.1920 - Rep. V. B 2/26
- RG, 31.03.1926 - V B 2/26
Papierfundstellen
- RGZ 113, 223
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13
Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …
Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn das Recht mit dem Inhalt oder der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG, NJW-RR 1986, 1209) oder wenn die Eintragung etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch durch Auslegung nicht ermittelt werden kann (RGZ 113, 223, 231; BayObLGZ 1987, 390, 393). - OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01
Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden …
Dies bedeutet, dass zur Vermeidung zu umfangreicher Eintragungsvermerke nicht der gesamte Inhalt eines Rechts ins Grundbuch eingetragen werden muss, sondern dass zur Erleichterung der Grundbuchführung bei einem das Grundstück belastenden Recht - nicht beim Eigentum -zur Bezeichnung des Inhalts des Rechts eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt (vgl. RGZ 50, 145 (153); 113, 223 (229); Staudinger-Gursky, Neubearb.Beide bilden eine Einheit, die nur zusammen gelesen und gewürdigt werden kann (vgl. RGZ 88, 83 (88); 113, 223 (229); BGHZ 21, 34 (39); BayObLG, …
- KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97
Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege …
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- BGH, 01.06.1956 - V ZB 60/55
Bezugnahme in Grundbucheintragung
Die in den §§ 874, 1115 BGB zugelassene Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bedeutet, daß die in Bezug genommene Urkunde genau so Inhalt des Grundbuchs ist wie die in ihm vollzogene Eintragung selbst (RGZ 113, 223 [229];… BGB RGRK, 10. Aufl, § 874 Am 6; JFG 1, 284 [285]). - BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73
Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne …
Da die Unwirksamkeit der Zinsklausel den Bestand der Grundschuld im übrigen nicht beeinträchtigt (RGZ 113, 223, 229;… Staudinger/Scherübl a.a.O. § 1115 Rdn. 25 a), kann die Beklagte aus der Grundschuld Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. - BGH, 27.02.1976 - V ZR 104/74
Streit zwischen Gläubigern in einem Zwangsversteigerungsverfahren - Vorrang eines …
Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 875, 876, 878 BGB ergibt sich als Voraussetzung der Verteilung nach § 1132 BGB, daß sie vom Gläubiger durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder gegenüber dem Eigentümer erfolgt und daß die Löschung auf den in Betracht kommenden Grundbuchblättern geschieht, so daß keine Gesamthypothek mehr besteht, vielmehr die Gesamthypothek in Einzelhypotheken für selbständige Forderungen zerfällt (vgl. RGZ 113, 223, 233). - OLG München, 08.12.2009 - 34 Wx 86/09
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Löschung eines …
Auch eine Löschung des eingetragenen Vorkaufsberechtigten von Amts wegen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO wäre nicht in Betracht gekommen, weil die Angabe des tatsächlich Nichtberechtigten im Grundbuch kein Fall der unzulässigen Eintragung ist (RGZ 113, 223/230; BayObLG JFG 3, 436/438).
Rechtsprechung
RG, 31.03.1926 - V B 2/26 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wann ist eine Eintragung im Grundbuch ihrem Inhalte nach unzulässig? 2. Können Teilbeträge einer Gesamtforderung auf verschiedenen Grundstücken durch Einzelhypotheken sichergestellt werden, ohne daß hierbei eine andere und nähere Kennzeichnung der Teile erfolgt als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 31.03.1920 - V B 2/26
- RG, 31.03.1926 - V B 2/26
Papierfundstellen
- RGZ 113, 223
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01
Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen …
Es genügt aber nicht, den einzelnen Grundstücken einfach einen bestimmten Teilbetrag des sich aus zwei getrennten Forderungen zusammensetzenden "Gesamtanspruchs" zuzuteilen; insoweit ist der hier gegebene Fall von dem Fall zu unterscheiden, in dem Einzelhypotheken zugunsten desselben Gläubigers auf verschiedenen Grundstücken für verschiedene Teilbeträge ein und derselben Forderung begründet werden sollen (vgl. RGZ 113, 223, 233;… Erman/Wenzel aaO § 1113 Rdnr. 7).Ob Überhaupt weitere Zwangshypotheken für die Forderungen eingetragen wurden, lässt sich dem jeweiligen Eintragungsvermerk - auch im Wege der Auslegung (vgl. RGZ 113, 223, 231; BGHZ 90, 181, 184) - nicht entnehmen.