Rechtsprechung
RG, 11.03.1927 - VI 346/26 |
Zitiervorschläge
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Galgenberg
Art. 153 Abs. 2 WRV, Enteignungsbegriff, Denkmalschutz
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Bedeutet es eine Enteignung im Sinne des Art. 153 Abs. 2 RVerf., wenn ein Grundstück als Umgebung von Bau- oder Naturdenkmälern in die Denkmalliste nach § 5 des hamburgischen Denkmal- und Naturschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 eingetragen wird? 2. Wie ist in einem ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Denkmal- und Naturschutz; Enteignung
- denkmalrechtbayern.de
Enteignung Galgenbergurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 124 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Papierfundstellen
- RGZ 116, 268
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Die Rechtsansicht, die durch § 903 BGB umschriebene Rechtsstellung des einzelnen Grundstückseigentümers werde durch die generellen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes in enteignender Weise beschränkt, knüpft an die zur Weimarer Reichsverfassung vertretene Auffassung an, eine Enteignung sei schon dann anzuerkennen, "wenn das Recht des Eigentümers, mit seiner Sache gemäß § 903 BGB nach Belieben zu verfahren, zugunsten eines Dritten beeinträchtigt" werde (RGZ 116, 268 [272]; BGHZ 6, 270 [276] - Vorlagebeschluß S. 14). - BGH, 08.06.1978 - III ZR 161/76
Denkmalschutz und Enteignung
Der Eintragung kommt also konstitutive Bedeutung zu (so die Denkmalschutzgesetze der Länder Hessen - vom 23. September 1974 - GVBl 450, mit Ausnahme der Bodendenkmäler -, Schleswig-Holstein - vom 18. September 1972 - GVBl 162 - und Hamburg - vom 3. Dezember 1973 - GVBl 466; vgl. dazu auch Erberl in Landkreis 1975, 274, 275; auch die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen RGZ 116, 268, BGH LM Nr. 60 zu Art. 14 GG und BVerwGE 24, 60 = DÖV 1966, 722 betreffen derartige gesetzliche Regelungen). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.01.1984 - 1 A 68/82
Eintragung eines Kulturdenkmals
Das RG hat zwar im sogenannten Galgenbergurteil (RGZ 116, 268) die Eintragung eines Denkmals in eine konstitutive Liste (nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz von 1920) als entschädigungspflichtige Beeinträchtigung des Eigentums angesehen, weil der an die Eintragung anknüpfende Genehmigungsvorbehalt eine gleichheitswidrige Belastung des Eigentümers eines Kulturdenkmals darstelle. - BGH, 09.05.1952 - V ZR 68/51
Enteignungsentschädigung. Umstellung
Denn in vorliegenden Falle handelt es sich um eine Enteignung nach § 10 des Gesetzes von 4. Oktober 1937, und dort ist nur eine angemessene Entschädigung des Enteigneten vorgesehen (zu diesen Unterschied vgl RGZ 112, 189; 116, 268 [274]).