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   RG, 27.09.1927 - III 456/26   

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https://dejure.org/1927,248
RG, 27.09.1927 - III 456/26 (https://dejure.org/1927,248)
RG, Entscheidung vom 27.09.1927 - III 456/26 (https://dejure.org/1927,248)
RG, Entscheidung vom 27. September 1927 - III 456/26 (https://dejure.org/1927,248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welchen Nachweis hat der Richtigkeitskläger zu führen, der geltend macht, er sei in einem Vorprozeß wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit geschäftsunfähig und nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten gewesen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeitsklage (ZPO. § 579)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 122
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Die prozeßunfähig gewordene Partei ist dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach den Vorschriften der Gesetze vertreten", obwohl für sie zunächst kein gesetzlicher Vertreter bestellt ist und ein Mangel der Prozeßfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu beachten ist (Musielak/Weth ZPO § 86 Rn. 12; vgl. ferner BGH 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62 - MDR 1964, 126 f.; BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - NJW 1993, 1654 f.; RG 27. September 1927 - III 456/26 - RGZ 118, 122, 125; BFH 23. Januar 1985 - I B 36/83 - NJW 1986, 2594; OLG Köln 21. März 1975 - 9 U 162/74 - OLGZ 1975, 349 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 86 Rn. 9; anderer Ansicht Bork MDR 1991, 97, 99; Stein-Jonas-Roth ZPO 21. Aufl. § 246 Rn. 4; Weber-Grellet NJW 1986, 2559; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 86 Rn. 12).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

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  • BGH, 29.05.1963 - IV ZR 73/62

    Rechtsmittel

    Eine Prozeßunfähigkeit, die etwa eingetreten ist, nachdem die Beklagte am 3. Januar 1959 die Prozeßvollmacht erteilt hatte, hätte auf die Wirksamkeit dieser und der aus ihr abgeleiteten Vollmacht des Rechtsanwalts, der sie vor dem Revisionsgericht vertreten hat, und auf die Wirksamkeit des weiteren Prozeßverfahrens keinen Einfluß gehabt (§§ 86, 246 ZPO; RGZ 118, 122, 125; Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 43 III 1 b).
  • BGH, 25.02.1982 - V ZR 37/78

    Rückwirkend festgestellte Geschäftsunfähigkeit während eines Prozesses -

    Die Erblasserin wäre folglich während des ganzen Verfahrens ordnungsgemäß vertreten gewesen (BGH Urteil vom 29. Mai 1963, IV ZR 73/62, LM ZPO § 52 Nr. 6 = MDR 1964, 126; RGZ 118, 122, 124).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 163/54

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß den Kläger für die von ihm nach § 579 Ziff 4 ZPO erhobene Nichtigkeitsklage in vollem Umfang die Beweislast für seine angebliche Prozeßunfähigkeit trifft (RGZ 118, 122 [124 ff]; 120, 170 [173 f]; Rosenberg, Beweislast 3. Aufl. § 32 IV S 390; anders, wenn die Prozeßfähigkeit als Prozeßvoraussetzung vor der Sachentscheidung im schwebenden Verfahren von Amts wegen zu prüfen ist: BGHZ 18, 184 [188-190]; Rosenberg a.a.O. § 32 III 1 c S. 387 f).
  • BAG, 11.06.1963 - 2 AZR 418/62

    Geistestätigkeit - Beschränkte krankhafte Störung - Beschränkte

    Denn den Kläger trifft die volle Beweislast dafür, daß er zur Zeit der Vollmachtserteilung im Vorprozeß in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Maße geistig gestört war (vgl. RGZ 118, 122 [124,125]; Rosenberg, Die Beweislast, 4. Auf!., S. 594).
  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 739/80

    Sachurteil gegen einen nicht ordnungsgemäß vertretenen Prozessunfähigen - Annahme

    Mithin wäre der Beklagte während des gesamten Berufungsverfahrens nach Vorschrift der Gesetze vertreten gewesen, selbst wenn er hernach prozeßunfähig geworden sein sollte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62 - MDR 1964, 126 f.; RGZ 118, 122, 124 f.).
  • BGH, 01.07.1959 - V ZR 117/58

    Rechtsmittel

    Gegen eine darinliegende Vorwegnahme des Beweisergebnisses bestehen bei einem Antrag auf Einholung weiterer Sachverständigengutachten (als ein solches stellt sich die von der Klägerin beantragte Auskunft in Wirklichkeit dar) keine rechtlichen Bedenken (Urteil des Senats vom 20. Juni 1959 - V ZR 44/58; vgl. auch RGZ 118, 122, 126).
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