Rechtsprechung
RG, 11.10.1927 - II 50/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gegenstand und Inhalt des Bereicherungsanspruchs. Zur Frage der Aufwertung dieses Anspruchs.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 185
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Andernfalls wäre in Frage gestellt, ob dem allgemein anerkannten obersten Grundsatz des Bereicherungsrechts immer Geltung verschafft werden könnte, wonach die Herausgabepflicht des Bereicherten keinesfalls zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen Bereicherung hinaus führen darf (BGHZ 1, 75, 81; RGZ 118, 185, 187; RGRK (11.) Anm. 32; Soergel-Siebert-Mühl (10.) Randnote 21 je zu § 818 BGB).Der Grundgedanke des Bereicherungsrechts, die Herausgabepflicht des "gutgläubigen" Bereicherten dürfe keinesfalls zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen Bereicherung hinausführen, hat also gerade in der Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB seinen Niederschlag gefunden, aus der er denn auch von der Rechtsprechung ausdrücklich hergeleitet wird (BGHZ 1, 75, 81; RGZ 118, 185, 187).
- BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
Rechtsmittel
Der so ermittelte Bereicherungswert wäre sodann für die Reichsmarkwährung umzuwerten, nicht aufzuwerten gewesen (vgl. RGZ 114, 342; 118, 185; 120, 80; 130, 310 [313]). - BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1961 - II ZR 258/59
Wahrnehmung eigener Interessen bei gleichzeitiger Besorgung eines fremden …
Wenn jedoch dieser Anspruch wertlos wäre, dann wäre ihre Bereicherung entfallen (RG WarnRspr 1912 Nr. 360; 1917 Nr. 140; JW 1912, 788; vgl. RGZ 86, 349; 118, 185; OLG Augsburg, SeuffArch 70 Nr. 150). - BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51
Einbau von Sachen. Umstellung
Dabei wird darauf verwiesen, daß auch das Reichsgericht bei der Frage der Aufwertung Bereicherungsansprüche als Wertansprüche behandelt und demgemäß nicht "aufgewertet", sondern "umgewertet" habe (RGZ 114, 342; 118, 185; 120, 80; 130, 313;… ebenso Mügel, Das gesagte Aufwertungsrecht 5. Aufl S 149).