Weitere Entscheidung unten: RG, 08.11.1927

Rechtsprechung
   RG, 08.11.1927 - II 166/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,702
RG, 08.11.1927 - II 166/27 (https://dejure.org/1927,702)
RG, Entscheidung vom 08.11.1927 - II 166/27 (https://dejure.org/1927,702)
RG, Entscheidung vom 08. November 1927 - II 166/27 (https://dejure.org/1927,702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann ist § 286 ZPO. verletzt? 2. Wann beruht die Entscheidung im Sinne des § 549 Abs. 1 ZPO. auf der Verletzung eines Reichsgesetzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 382
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 08.11.1927 - II 168/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,58
RG, 08.11.1927 - II 168/27 (https://dejure.org/1927,58)
RG, Entscheidung vom 08.11.1927 - II 168/27 (https://dejure.org/1927,58)
RG, Entscheidung vom 08. November 1927 - II 168/27 (https://dejure.org/1927,58)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Prozessrügen

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages

    Das unberechtigte Übergehen von Beweisanträgen stellt einen Verstoß gegen § 286 I 1 ZPO dar (grdl. RGZ 118, 382 [383]; ferner etwa BGH NJW-RR 1992, 1392, 1393).
  • BGH, 15.01.1976 - IX ZR 106/71

    Rechtsmittel

    Deshalb begründet etwa die Rüge einer Verletzung des § 397 ZPO, der den Parteien das Recht, die Zeugen zu befragen, zugesteht, für sich allein ebensowenig die Revision (RGZ 118, 382, 384) wie die Beanstandung, nach der Beweisaufnahme sei die mündliche Verhandlung nicht fortgesetzt worden (BGH LM BGB § 273 Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht