Rechtsprechung
RG, 08.11.1927 - II 166/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wann ist § 286 ZPO. verletzt? 2. Wann beruht die Entscheidung im Sinne des § 549 Abs. 1 ZPO. auf der Verletzung eines Reichsgesetzes?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 382
Rechtsprechung
RG, 08.11.1927 - II 168/27 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Revision; Prozessrügen
Papierfundstellen
- RGZ 118, 382
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13
Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages
Das unberechtigte Übergehen von Beweisanträgen stellt einen Verstoß gegen § 286 I 1 ZPO dar (grdl. RGZ 118, 382 [383]; ferner etwa BGH NJW-RR 1992, 1392, 1393). - BGH, 15.01.1976 - IX ZR 106/71
Rechtsmittel
Deshalb begründet etwa die Rüge einer Verletzung des § 397 ZPO, der den Parteien das Recht, die Zeugen zu befragen, zugesteht, für sich allein ebensowenig die Revision (RGZ 118, 382, 384) wie die Beanstandung, nach der Beweisaufnahme sei die mündliche Verhandlung nicht fortgesetzt worden (BGH LM BGB § 273 Nr. 6).