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RG, 29.11.1927 - (VII) VI 357/27 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird der Besitzstand des bisherigen mittelbaren Besitzers beseitigt, wenn der unmittelbare Besitzer, der eine Sache gemäß § 868 BGB. für ihn im Besitz hat, mit einem Dritten ebenfalls ein Rechtsverhältnis nach § 868 BGB. begründet, dem zufolge er nunmehr den Besitz für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitz. ; Schadensersatz.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 152
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
Ob das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das zwischen den Parteien infolge der Hereinnahme der Schecks durch die Beklagte bestand, eine Sonderbeziehung ist, die die Anwendung des § 278 BGB rechtfertigt (verneinend: RGZ 119, 152, 155 f.; s. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1965 - II ZR 89/63, WM 1965, 741, 743;… bejahend: KG WM 1995, 241, 245 und die herrschende Lehre, vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearbeitung Vorbem. zu §§ 987-993 Rdn. 28 und § 989 Rdn. 31), bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
Während § 254 Abs. 2 eine besondere Verpflichtung des Beschädigten begründet, nach Entstehung des Schadens den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen oder den Schaden abzuwenden oder zu mindern, kann aus § 254 Abs. 1 keine selbständige schuldrechtliche Verpflichtung des Beschädigten dem Schädiger gegenüber entnommen werden, ihm zum Nichteintritt der schädigenden Ursache behilflich zu sein (so auch RGZ 119, 152; 140, 8). - BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50
Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …
Aus § 254 Abs. 1 ergibt sich, wie RGZ 140, 1 (7) betont, keine derartige selbständige Verpflichtung für den Geschädigten, dem Schädiger zur Zeit der Entstehung des Schadens zum Nichteintritt der schadenstiftenden Ursache behilflich zu sein (RGZ 119, 152 [155]).
- BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54
Rechtsmittel
Es fehlt somit insoweit an der gesetzlichen Voraussetzung für die Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB, soweit das Verhalten S.s in Betracht kommt (RGZ 119, 152 [155]; BGHZ 3, 46). - BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 190/60 Unbedenklich ist allerdings, daß das Berufungsgericht die Bestimmungen des § 254 BGB auch auf die Schadensersatzansprüche des Eigentümers gegen den früheren Besitzer aus §§ 989, 990 BGB anwendet (…BGH Urt. v. 8. Juli 1954 - IV ZR 31/54 - LM HGB § 366 Nr. 4; RGZ 93, 281, 285; 119, 152, 155).
- BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Rechtsmittel
Was der Kläger mit dieser Ware im Falle der Besitzerlangung gemacht hätte, ging die Beklagte nichts an (vgl. RGZ 103, 40 [42]; 119, 152 [155]).