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   RG, 22.12.1927 - VI 183/27   

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https://dejure.org/1927,54
RG, 22.12.1927 - VI 183/27 (https://dejure.org/1927,54)
RG, Entscheidung vom 22.12.1927 - VI 183/27 (https://dejure.org/1927,54)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1927 - VI 183/27 (https://dejure.org/1927,54)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über Bereicherungsansprüche beim Vorliegen mehrerer aufeinanderfolgenden Verträge über ein Grundstück, die wegen Formmangels ungültig sind. Steht einem Verkäufer, der nicht als Eigentümer eingetragen war, ein Bereicherungsanspruch gegen seinen Käufer zu, der die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 332
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung (RGZ 101, 389, 391; 119, 332, 336; BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Urteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299 unter B II 3; BGHZ 82, 299, 310; Urteil vom 14. Januar 2002, aaO, unter B II 2 b) vertritt allerdings - wie auch das Berufungsgericht gesehen hat - allgemein den Rechtsgrundsatz, die Wertberechnung nach § 818 Abs. 2 BGB müsse für den Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Bereicherungsgegenstand rechtsgrundlos erlangt und der Bereicherungsanspruch entstanden sei.
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auch nach diesem könnte ein Anspruch - wie dies nach deutschem Recht der Fall wäre (vgl. RGZ 119, 332, 337) - zunächst der DEFA-Außenhandel zugestanden haben, weil diese - wie die Klägerin vorbringt - zur Zeit der im Jahre 1985 getroffenen Verfügung der Beklagten Berechtigte war (vgl. dazu - zum deutschen Recht - BGHZ 107, 340, 341) [BGH 23.05.1989 - IX ZR 135/88] .
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71

    Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für

    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß bei Nichtigkeit der Auflassung eines Grundstücks und des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts für den "Veräußerer" auch dann, wenn er selbst nicht Eigentümer des Grundstücks ist, ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) auf Zustimmung zu seiner Eintragung - oder Wiedereintragung - ins Grundbuch in Betracht kommen kann (RG JW 1931, 2723; RGZ 112, 260, 268; 119, 332, 336; Palandt, BGB 31. Aufl. § 812 Anm. 4 b und § 894 Anm. 7 b).

    Daß diese Vorteile im Sinne des § 812 BGB auf Kosten des "Veräußerers" erlangt seien, hat die Rechtsprechung zum einen dann angenommen, wenn dieser vorher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war (RG JW 1931, 2723), aber auch ohne seine vorherige Eintragung im Grundbuch dann, wenn ihm eine Anwartschaft auf den Erwerb des Eigentums zustand (RGZ 112, 260, 268; RGZ 119, 332, 335).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2005 - 4 U 214/04

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages; ungerechtfertigte Bereicherung: Unmöglichkeit

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 119, 332 und 101, 389, 391) ausgeführt, die Wertberechnung nach § 818 Abs. 2 BGB müsse zu dem Zeitpunkt erfolgen, zudem der Bereicherungsgegenstand erlangt worden ist (BGHZ 5, 197, 200; 55, 128, 131; 133, 246, 252; BGH NJW 1963, 1299, 1301; wohl auch Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 818 Rz. 26).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

    Anders als ein wirksamer Vertrag begründet ein wegen fehlender Genehmigung noch schwebend unwirksamer schuldrechtlicher Vertrag keine Erfüllungspflichten hinsichtlich der versprochenen Leistung (RGZ 119, 332, 334).
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Hier hat der Bundesgerichtshof an die Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft, wonach die Vertragspartner vor Genehmigungserteilung alles in ihren Kräften Stehende zu tun haben, um die Genehmigung zu erlangen (RGZ 115, 35, 38; 119, 332, 334; 129, 357, 376; WarnRspr 1927 Nr. 10, S. 13, 14).
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 80/55

    Rechtsmittel

    Es ist der Revision zuzugeben, daß bei Verträgen, die eine behördliche Genehmigung erfordern, aus der gegenseitigen Treupflicht der Parteien die Verpflichtung des anderen Vertragspartners folgt, alles in seinen Kräften stehende zu tun, um die Genehmigung herbeizuführen (RGRK 1953 z § 242 BGB Anm. 1 Abs. 2; ständige Rechtsprechung RGZ 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; RG in Warn 1927 Nr. 10 S. 13 [14]; RG in JW 1927, 1427; RGZ 1929, 357 [376]; vgl. BGH in LindMöhr z § 362 BGB Nr. 2).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Die Revision verkennt, daß bei Geschäften, die behördlicher Genehmigung bedürfen, im übrigen aber keine Mängel aufweisen, die Parteien, die den Vertrag geschlossen haben, verpflichtet sind, zusammenzuwirken, um die Genehmigung herbeizuführen (RGZ 98, 244 [246]; 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 129, 357 [376]).
  • BGH, 08.04.1964 - V ZR 95/62

    Rechtsmittel

    Daß er niemals Eigentümer des Grundstücks gewesen, dieses vielmehr unmittelbar von den Voreigentümern an die Beklagten übereignet worden ist, hindert den Kläger, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, keineswegs, Übereignung und Herausgabe an sich selbst zu fordern; denn was die Beklagten ihm im Falle eines wirksamen Rücktritts zurückgewähren müßten (§§ 327, 346 BGB), war seine Vertragsleistung und nicht diejenige der früheren Eigentümer, die bei der Grundstücksübereignung lediglich für Rechnung des Klägers gehandelt hatten ("mittelbare Zuwendung im Dreiecksverhältnis", vgl. RGZ 119, 332, 335).
  • BGH, 05.03.1956 - II ZR 252/54

    Rechtsmittel

    Während des entstandenen Schwebezustandes sind die Parteien durch ein gegenseitiges Treueverhältnis gebunden, um den Vertrag vollwirksam zu machen, also die Genehmigung herbeizuführen (RGZ 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 129, 357 [376]; Urteil des V. Zivilsenats vom 15. Februar 1952/BGHZ 5, 173 [178]).
  • BGH, 06.01.1953 - I ZR 209/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 40/58

    Rechtsmittel

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