Rechtsprechung
   RG, 12.06.1928 - II 534/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,157
RG, 12.06.1928 - II 534/27 (https://dejure.org/1928,157)
RG, Entscheidung vom 12.06.1928 - II 534/27 (https://dejure.org/1928,157)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1928 - II 534/27 (https://dejure.org/1928,157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungs-Beschlüssen einer Aktiengesellschaft. 2. Nach welchen Grundsätzen sind rückständige Einlagen auf Aktien einer in Konkurs geratenen Gesellschaft umzuwerten, wenn die vor Konkursausbruch gefaßten Umstellungs- und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktienrecht; Generalvers.-Beschlüsse; Rückständige Aktieneinlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von

    Auch in einem solchen Fall kann ein an sich wirksamer Beschluß nach dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken nichtig sein (RGZ 140, 174, 177; 118, 218, 221 f.; 120, 28, 31; 120, 363, 366).

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn sich der Beschluß über die Bestellung zum Abschlußprüfer sachlich an die vorhergehenden Beschlüsse anschließen und ihre Gültigkeit voraussetzen würde (vgl. RGZ 120, 28, 31; 120, 363, 366).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Auch die aktienrechtliche Literatur geht wie schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts davon aus, dass ein Verkehrsschutz nach § 15 Abs. 1 HGB bei Verkehrsgeschäften in Frage kommt, bei rein sozialrechtlichen Akten gegenüber einem Aktionär aber ausgeschlossen ist (RGZ 120, 363, 369; dem folgend Spindler in MünchKomm-AktG, 3. Aufl., § 81 Rn. 25; vgl. auch Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, § 81 Rn. 22; Seibt in Schmidt/Lutter, AktG, § 81 Rn. 15; Oltmanns in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2 Aufl., § 81 AktG Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht