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   RG, 02.07.1928 - VI 63/38   

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RG, 02.07.1928 - VI 63/38 (https://dejure.org/1928,87)
RG, Entscheidung vom 02.07.1928 - VI 63/38 (https://dejure.org/1928,87)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1928 - VI 63/38 (https://dejure.org/1928,87)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederkaufrecht; Aufrechnung im Konkurs

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Diese Forderung des Auftraggebers ist daher, wenn der Auftrag wie hier vor Vergleichseröffnung erteilt worden ist, "im Kern" (RGZ 121, 367, 371) und damit der Sache nach gesetzlich bedingt im Sinn von § 54 KO schon vor der Vergleichseröffnung entstanden (Lang, Das Aufrechnungsrecht nach bürgerlichem Recht 1906 S. 258 Nr. 16; Jaeger/Lent a.a.O. § 55 Anm. 7; Mentzel/Kuhn, KO 8. Aufl. § 55 Anm. 7; Böhle/Stamschräder, KO 12. Aufl. § 55 Anm. 3 b).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

    Zum ändern ergebe sich aus der Rechtsnatur des Wiederkaufsrechts (Hinweis auf RGZ 121, 367; BGHZ 29, 107; 38, 369), [BGH 18.12.1962 - I ZR 54/61]daß der von der Beklagten zum Anlaß für die Ausübung des Vorkaufsrechts genommene Wiederkaufsfall vor dem Zeitpunkt liege, in dem das Vorkaufsrecht entstanden sei (18. August 1964); das Vorkaufsrecht könne aber nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Kaufvertrag nach der Begründung des Vorkaufsrechts abschließe (BGH LM BGB § 1098 Nr. 4; BGHZ 32, 383).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem Streit um die Rechtsnatur des Wiederkaufs sich der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 121, 367, 369) und Enneccerus (zuletzt Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Bearb., § 116, II) angeschlossen, wonach durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufgegenstands entsteht und die Wiederkaufserklärung die Ausübung eines Gestaltungsrechts darstellt, durch die der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag infolge des Eintritts der Bedingung wirksam wird (BGHZ 29, 107, 110 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371 [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60]; 1965, 356, 357; vgl. demgegenüber von Gierke, Deutsches Privatrecht, Schuldrecht, § 195, VI S. 498 ff und zum Stand der Meinungen mit weiteren Nachweisen Soergel/Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., vor § 497 Rdn. 7 und 8; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag (1965) S. 238 Fußn. 21 und 22).

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

    Die Entscheidung RGZ 121, 367, 371 betrifft einen wesentlich anders gelagerten Fall.
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Es genügt vielmehr auf die oben dargelegte Natur des Wiederkaufs (RGZ 121, 367, 369) zurückzugreifen, nach der die wesentliche Bindung der Parteien bereits durch den Vertrag, in dem das Wiederkaufsrecht vereinbart worden ist, hier den Kaufvertrag vom 11. November 1935, eingetreten ist und die Wiederkaufserklärung selbst lediglich den Eintritt der Bedingung herbeiführt.
  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 143/88

    Aufrechnung des Beauftragten im Konkurs des Geschäftsherrn

    b) Es mag sein, daß mit dem Auftrag auf Einziehung von Außenständen die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten schon »im Kern« angelegt ist (RGZ 121, 367, 371; vgl. auch BGHZ 74, 253, 256).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

    Die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts schafft schon ein bedingtes Recht auf Übertragung des Eigentums am Vertragsgegenstand (RGZ 121, 367, 370).
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   RG, 02.07.1928 - VI 63/28   

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RG, 02.07.1928 - VI 63/28 (https://dejure.org/1928,625)
RG, Entscheidung vom 02.07.1928 - VI 63/28 (https://dejure.org/1928,625)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1928 - VI 63/28 (https://dejure.org/1928,625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erwächst bei einem Verkauf mit Wiederkaufsrecht dem Verkäufer schon durch Abschluß des ersten Kaufvertrags ein (durch die Ausübung des Wiederkaufrechts bedingter) Anspruch auf den Wiederkaufpreis? 2. Welche Folgerungen sind aus dem Zeitpunkt der Entstehung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur (Staudinger/Mader, BGB [1995] Vorbem. zu §§ 497 ff Rdn. 7; Palandt/Putzo, BGB 59. Aufl. § 497 Rdn. 3) - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 110 ff; 38, 369, 371; 58, 78, 80; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 2; Staudinger/Mader aaO; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. vor § 497 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. vor § 497 Rdn. 8, 9; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 497 Rdn. 3; vgl. auch - allerdings ohne ausdrückliche Einordnung der Wiederkaufserklärung als Ausübung eines Gestaltungsrechts - RGZ 69, 281 ff; 121, 367, 369 ff; RGZ 126, 308, 312; Palandt/Putzo, aaO).

    Denn im Gegensatz zu der Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes unterliegt die Wiederkaufserklärung im Hinblick auf den - auch nach der Änderung des § 313 BGB unverändert gebliebenen - eindeutigen Wortlaut des § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB und unter Berücksichtigung des Umstands, daß die wesentliche Bindung der Parteien schon mit dem der notariellen Beurkundungspflicht unterworfenen bedingten Abschluß des Wiederkaufvertrags begründet wird, nicht dem Formerfordernis des § 313 BGB (RGZ 121, 367, 369 ff; 126, 308, 312; BGB-RGRK/Mezger, aaO § 497 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Westermann, aaO § 497 Rdn. 10; Soergel/Huber, aaO § 497 Rdn. 14; Palandt/Putzo, aaO § 497 Rdn. 7; für den Fall gemeinderechtlicher Vorschriften vgl. BGHZ 29, 107, 111 ff; vgl. hierzu auch für den Fall eines Wiederverkaufsrechts BGHZ 140, 218, 221; a.A. Staudinger/Mader, aaO § 497 Rdn. 18; Staudinger/Wufka, BGB [1995] § 313 Rdn. 78; Wufka, DNotZ 1990, 339, 350 ff; Einsele, DNotZ 1996, 835, 859 ff).

  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
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