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   RG, 02.05.1929 - V B 2/29   

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https://dejure.org/1929,483
RG, 02.05.1929 - V B 2/29 (https://dejure.org/1929,483)
RG, Entscheidung vom 02.05.1929 - V B 2/29 (https://dejure.org/1929,483)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1929 - V B 2/29 (https://dejure.org/1929,483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist im Sinne des § 7 Abs. 4 AufwG. die Hypothekenvormerkung einem Recht am Grundstück gleichzuachten? 2. Darf der Grundstückseigentümer, der gegen Bewilligung einer Hypothekenvormerkung Kredit aufgenommen hatte, einen Rangvorbehalt, in dessen Stelle die Vormerkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Zwar läßt die nach § 879 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Grundpfandrecht vorgehende Vormerkung (zur Rangfähigkeit der Vormerkung vgl. RGZ 124, 200, 202; Senat, BGHZ 46, 124, 127) dessen Wirksamkeit gegenüber dem Vormerkungsberechtigten unberührt.
  • OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13

    Rechtsfolgen einer von Amts wegen erfolgten Eintragung eines

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der vorzitierten Entscheidung an der Rangfähigkeit einer Vormerkung unter Hinweis auf Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 124, 200, 202) und eigene frühere Entscheidungen (BGH a. a. O. - nach juris Rn. 11) ausdrücklich festgehalten und auch bisher diese Rechtsprechung nicht geändert.
  • OLG Jena, 20.12.1995 - 7 U 755/95

    Rangwirkung der Auflassungsvormerkung

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  • OLG Stuttgart, 16.07.1997 - 9 U 29/97

    Stillschweigen bei Auslegung dinglicher Verträge

    Es ist ganz herrschende Meinung, daß § 879 Abs. 1 BGB auch auf Verhältnisse zwischen Auflassungsvormerkung und Grundschuld entsprechend angewandt wird (Staudinger-Kutter § 879 Rn. 8 m.w.N.; RGZ 124, 200; OLG Frankfurt RPfl 80, 185; BGH NJW-RR 90, 206; vgl. hierzu auch RGZ 113, 403 f; Staudinger § 883 Rn. 177 f).
  • KG, 02.12.1997 - 1 W 6799/97

    Eintragung einer Löschungsvormerkung bezüglich eines Grundpfandrechts neben der

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