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   RG, 26.06.1929 - I 97/29   

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https://dejure.org/1929,427
RG, 26.06.1929 - I 97/29 (https://dejure.org/1929,427)
RG, Entscheidung vom 26.06.1929 - I 97/29 (https://dejure.org/1929,427)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1929 - I 97/29 (https://dejure.org/1929,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann gehört ein Bildnis in den Bereich der Zeitgeschichte? 2. Wird ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten durch Verwendung seines Bildnisses zur Reklame verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Otto Harder

Papierfundstellen

  • RGZ 125, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Es trägt der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung, ohne den Persönlichkeitsschutz unverhältnismäßig zu beschneiden, daß der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht nach Maßgabe einer richterlichen Inhaltsbestimmung etwa allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung erfaßt, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (vgl. bereits RGZ 125, 80 ).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Das Reichsgericht hat zwar in der Tull-Harder-Entscheidung (RGZ 125, 80) die Verbreitung des Bildes eines bekannten Fußballspielers im Rahmen einer Reklamebildserie mit dem Titel "Volkstümliche Fußballspieler«, die der Bildhersteller an Zigarettenfabriken zur Einlegung in Zigarettenschachteln verkaufte, auch ohne dessen Einwilligung für zulässig erachtet.
  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung

    Zur Zeitgeschichte gehören nämlich nur Ereignisse im Leben der Gegenwart, die von der Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind (vgl. grundlegend RGZ 125, 80 (82)).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

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  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Nun ist zwar anerkannt, daß als Personen der Zeitgeschichte auch solche anzusehen sind, die nur vorübergehend in der Öffentlichkeit Beachtung finden (RGZ 125, 80, 82 - Tull Harder).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Daß Bundesligaspieler im Blickpunkt eines breiten öffentlichen Interesses stehen und sich deshalb gefallen lassen müssen, als Personen der Zeitgeschichte auch ohne ihre Einwilligung der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt zu werden, hat der Senat bereits in BGHZ 49, 288, 293 näher dargelegt (so schon RGZ 125, 80 - "Tüll Harder").
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