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   RG, 19.02.1930 - I 248/29   

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RG, 19.02.1930 - I 248/29 (https://dejure.org/1930,606)
RG, Entscheidung vom 19.02.1930 - I 248/29 (https://dejure.org/1930,606)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1930 - I 248/29 (https://dejure.org/1930,606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des Verkäufers unter dem Gesichtspunkte des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung das von ihm gezahlte Abtretungsentgelt als Mindestschaden ersetzt verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 127, 245
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Dennoch hat der Bundesgerichtshof solche nutzlos gewordenen Aufwendungen als erstattungsfähig angesehen mit der Begründung, es bestehe im allgemeinen eine (widerlegbare) Rentabilitätsvermutung, die dahin gehe, daß der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte (vgl. RGZ 127, 245, 248; BGH - Urteile vom 28. Mai 1975 - VIII ZR 70/74 - WM 1975, 897, 899 und vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 240/75 - WM 1977, 1089, 1090; Senatsurteil BGHZ 123, 96, 99; BGHZ 71 aaO 238 f.).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Diese wie alle anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenbereich beruhen aber auf der schon vom Reichsgericht entwickelten Grundlage einer "Rentabilitätsvermutung«, daß der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte, wobei dem Schuldner der Nachweis des Gegenteils offensteht (vgl. RGZ 127, 245, 248; ebenso BGH Urteile vom 23. September 1982 - III ZR 196/80 = NJW 1983, 442 unter II 2 c; vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034, 2035 unter 2 a; BGHZ 71, 235, 238) [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77].
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat allerdings schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß der Käufer oder Werkbesteller die geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluß verbundenen (nutzlos gewordenen) Auslagen als Mindestschaden berechnen dürfe (vgl. RGZ 50, 188, 190; RG JW 1904, 140; RG LZ 1907 Sp. 434; RG JW 1912, 686; RG Recht 1912 Nr. 1594; RG JW 1913, 595; RG Recht 1927 Nr. 19; RGZ 127, 245, 248).

    Dabei stellte es u.a. auf den synallagmatischen Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung ab und führte aus, daß sich die beiderseitigen Leistungen nach dem Parteiwillen als gleichwertig gegenüberstünden und der Kaufpreis daher der geringste Schaden sei (RG JW 1913, 595, 596; RGZ 127, 245, 248, 249).

    Die Erstreckung der Ersatzpflicht auf alle anderen Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung (z.B. Beurkundungskosten) begründete das Reichsgericht mit der Erwägung, daß der Gläubiger sie durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht haben würde (RGZ 127, 245, 248), wobei gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung" dem Schuldner der Beweis dafür eröffnet blieb, daß sich der Vertrag bei ordnungsmäßiger Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (RG Recht 1927 Nr. 19 = SeuffArch Bd. 81, S. 359 Nr. 216; RGZ 127, 245, 249).

    Im letzteren Falle stünde der Beklagten als Verkäuferin nämlich der Einwand zu Gebote, daß sich die Kapitalanlage als ein Verlustgeschäft erwiesen hätte und die Gemeinschaftskosten (in Verbindung mit den Aufwendungen für den Erwerb) durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt worden wären (vgl. die oben wiedergegebene Rechtsprechung zur "Rentabilitätsvermutung" im Rahmen auf Gewinnerzielung angelegter gegenseitiger Verträge, bes. RGZ 127, 245, 249 m.w.H.).

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß solche Aufwendungen des Gläubigers durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung alsbald wieder ausgeglichen worden wären; dieser "Rentabilitätsvermutung" gegenüber hat der Schuldner die Beweismöglichkeit, daß der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger ein Verlustgeschäft gewesen wäre (RGZ 127, 245, 249; BGHZ 71, 234, 238 ff; 99, 182, 197 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Das gilt allerdings uneingeschränkt nur, wenn der Geschädigte neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht ("Mindestschaden", vgl. Senat, BGHZ 21, 234, 238; "erster handgreiflicher Schaden", RGZ 127, 245, 248).
  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Insbesondere kommen Darlegungs- und Beweiserleichterungen, wie sie die Rechtsprechung etwa dem durch die Nichterfüllung eines Vertrages betroffenen Käufer oder Werkbesteller einräumt, indem sie ihm die geleistete Zahlung als "ersten handgreiflichen Schaden« oder Mindestschaden zugesteht (vgl. RGZ 127, 245, 248; 134, 83, 90; BGHZ 75, 78, 80 [BGH 28.06.1979 - VII ZR 248/78]; 71, 234, 238; Urteile vom 23. September 1982 - III ZR 196/80 - NJW 1983, 442 und vom 10. Dezember 1986 aaO, je m. w. Nachw.), im vorliegenden Fall nicht zum Zuge.

    Bei dieser Sachlage bleibt für die Vermutung der Gleichwertigkeit (vgl. RGZ 127, 245, 249) zwischen der von der Beklagten zugesagten Gebrauchsüberlassung und den vom Kläger erbrachten Leistungen kein Raum.

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Im Rahmen der Schadensberechnung stellt der schon gezahlte Kaufpreis den Ausgangsbetrag für den Mindestschaden dar (vgl. RGZ 127, 245, 248; Staudinger-Otto BGB, 12. Aufl. § 325 Rdn. 55; Emmerich in MünchKomm § 325 Rdn. 108).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Hat der Käufer Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung getroffen, so bemißt sich sein Schaden nach der Vermögenseinbuße, die er dadurch erleidet, daß Aufwendungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können und sich als nutzlos erweisen (RGZ 127, 245, 248; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1969 - VIII ZR 135/67 = WM 1969, 835, 836).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: Bemessung und

    Nach Auffassung des Senats ist diese Rechtsprechung demgegenüber dahin zu verstehen, dass der Kaufpreis lediglich den "Ausgangsbetrag" für den Mindestschaden darstellt (BGH NJW 1982, 1279, juris Rn. 56), weswegen der Verkäufer geltend machen kann, dass die "in die Schadensberechnung des Käufers eingestellten Aufwendungen bei Erfüllung nicht oder nur zum Teil wieder herauszuholen gewesen wären" (RGZ 127, 245, 249), also "sich der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte" (BGHZ 71, 234, juris Rn. 19).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Zwar können bei der Berechnung des Nichterfüllungsschadens auch Anwendungen des Käufers berücksichtigt werden, die er im Hinblick auf den Vertrag gemacht hat und die durch die Nichterfüllung nutzlos geworden sind (Senatsurteile vom 28. Mai 1969 - VIII ZR 135/67 - WM 1969, 835, 836 -, vom 22. September 1971 - VIII ZR 38/70 = BGHZ 57, 78, 80 -, vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 240/75 = WM 1977, 1089, 1090 - BGH Urteil vom 21. April 1978 - V ZR 235/77 - BB 1978, 1034, 1035 - RGZ 127, 245, 248; MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 325 Rdn. 45).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

  • LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

  • BGH, 02.03.1962 - V ZR 99/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Auftragnehmers bei Kündigung eines

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 262/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 263/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 252/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 240/75

    Erstattung entgangenen Gewinns - Schadensersatzanspruch des Käufers für in

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher

  • BGH, 28.05.1969 - VIII ZR 135/67

    Rechtsstellung des Berechtigten vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung

  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1955 - II ZR 157/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1975 - V ZR 201/73

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch vetragswidrige willkürliche Zuteilung

  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 135/53

    Rechtsmittel

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