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   RG, 13.01.1930 - VI 242/29   

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https://dejure.org/1930,3
RG, 13.01.1930 - VI 242/29 (https://dejure.org/1930,3)
RG, Entscheidung vom 13.01.1930 - VI 242/29 (https://dejure.org/1930,3)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1930 - VI 242/29 (https://dejure.org/1930,3)
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Auflösung vor Eintragung

§ 15 HGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über die Zulässigkeit einer Klage gegen eine nicht handelsgerichtlich eingetragene, vor Klagerhebung aufgelöste offene Handelsgesellschaft.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 15, 143

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 127, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17

    Aktiengesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters auf Feststellung der

    Dem Anwendungsbereich unterfallen - nicht anders als bei § 15 HGB (RGZ 127, 98, 99; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 39. Aufl., § 15 Rn. 8; Staub/Koch, HGB, 5. Aufl., § 15 Rn. 28) - auch Prozesshandlungen und insbesondere die Erhebung einer Klage durch Zustellung der Klageschrift gemäß § 253 Abs. 1 ZPO (vgl. MünchKommAktG/Habersack, 5. Aufl., § 106 Rn. 13; Hopt/Roth in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 106 Rn. 31).
  • OLG Naumburg, 29.07.2008 - 9 U 5/08

    Anwendung des § 15 Abs. 3 HGB im Rahmen von § 51 ZPO

    In dieser Beziehung gilt für eine Klageerhebung nichts anderes als für die vom BGH in der zitierten Entscheidung angesprochenen Vollstreckungsmaßnahmen; dies hat der BGH durch das Zitat einer Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 127, 98 f.) zum Ausdruck gebracht, in der eine der Vorschriften des § 15 HGB in der damals geltenden Fassung zur Begründung der Wirksamkeit einer Klageerhebung herangezogen worden war.
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09

    Räumungspflicht von Haupt- und Untermieter nach Kündigungserklärung,

    Die negative Publizitätswirkung nach § 15 Abs. 1 HGB, die den Unternehmer dazu veranlassen soll, eintragungspflichtige Tatsachen registerkundig zu machen, erstreckt sich keineswegs allein auf den Geschäftsverkehr, sondern umfasst auch den so genannten Prozessverkehr einschließlich Zustellungen (vgl. RGZ 127, 98, 99; BGH, Urt. v. 09.10.1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42 = WM 1978, 1272, juris-Rdn. 14 f.; ferner Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rdn. 8).
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Im Urteil vom 13. Januar 1930 - RGZ 127, 98, 99 - hatte es sodann die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 HGB auf einen Fall bejaht, in dem es um die Wirksamkeit einer prozessualen Zustellung ging.
  • OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02

    Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei Klage gegen Rechtsnachfolger; Unterbrechung

    Rspr. findet die Bestimmung des § 15 HGB auf alle Rechtshandlungen Anwendung, bei denen der Handelnde die Möglichkeit hat, sein Verhalten auf seine Kenntnis von bestimmten Tatsachen einzurichten (BGH NJW 1979, S. 42), somit auch auf eine Klageerhebung und die dadurch veranlasste Zustellung (vgl. RGZ 127, S. 98, 99 f.; vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rdnr. 8).
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