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   RG, 28.02.1930 - VII 645/29   

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https://dejure.org/1930,593
RG, 28.02.1930 - VII 645/29 (https://dejure.org/1930,593)
RG, Entscheidung vom 28.02.1930 - VII 645/29 (https://dejure.org/1930,593)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1930 - VII 645/29 (https://dejure.org/1930,593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie weit erstrecken sich die Wirkungen der Anordnung des Prozeßgerichts, daß die Zwangsvollstreckung eingestellt werde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 1/98

    Rechte des Drittschuldners nach vorläufiger Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Deshalb darf nach vorläufiger Einstellung der Zwangsvollstreckung der Drittschuldner nicht mehr an den Pfändungsgläubiger allein, sondern, solange der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß andererseits nicht aufgehoben ist, nur noch an den Gläubiger und den Vollstreckungsschuldner gemeinsam leisten oder die geschuldete Leistung zugunsten beider hinterlegen (RGZ 128, 81, 83 f; KG OLGE 35, 122 f).
  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    b) Der Revision ist zuzugeben, daß sich der Wortlaut des § 836 Abs. 2 ZPO nur auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Drittschuldner und dem Pfändungsschuldner bezieht (so auch RG JW 1930, 551; Stein/Jonas, a.a.O. § 836 Anm. II; Wieczorek, a.a.O. § 836 Anm. B II a; offen gelassen dagegen in RGZ 128, 81, 83).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Die Zwangsvollstreckung ist Ausübung staatlichen Hoheitsrechts; sie gehört in allen ihren Teilen dem öffentlichen Recht an (RGZ 128, 81, 85).
  • OLG Frankfurt, 24.04.1998 - 17 W 49/97
    Sie ist zu eng (vgl. RGZ 128, 81, 83 ff.).
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