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   RG, 28.04.1885 - Rep. III. 20/85   

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https://dejure.org/1885,201
RG, 28.04.1885 - Rep. III. 20/85 (https://dejure.org/1885,201)
RG, Entscheidung vom 28.04.1885 - Rep. III. 20/85 (https://dejure.org/1885,201)
RG, Entscheidung vom 28. April 1885 - Rep. III. 20/85 (https://dejure.org/1885,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatze des durch eine verschuldete Körperverletzung entstehenden Schadens dadurch ausgeschlossen, daß der Verletzte zur Zeit der Anstellung der Klage noch nicht erwerbsfähig ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzpflicht bei fehlender Erwerbsfähigkeit des Verletzten im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 13, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 24.08.2022 - 14 U 22/22

    Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen

    "Ein Rechtsverhältnis liegt auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für den späteren Eintritt derselben der Grund in der Art gelegt ist, daß die Entstehung einer Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (Hellwig, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 1903, Bd. I S. 193 Anm. 4 und S. 383; System des Deutschen Zivilprozeßrechts, 1. Teil, 1912, S. 282; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 5. Aufl., S. 371; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 20. Aufl., Anm. 2 D zu § 256; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 17. Aufl., Anm. II 4 zu § 256; RGZ 13, 372 [374]; 61, 164 [168]; RG in GruchBeitr. 50, 1074 [1076]; RGZ 86, 374 [376] mit weiteren Nachweisen).".
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Ein Rechtsverhältnis liegt daher auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für den späteren Eintritt derselben der Grund in der Art gelegt ist, dass die Entstehung einer Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (Hellwig, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts 1903 Bd. I S. 193 Anm. 4 und S. 383; System des Deutschen Zivilprozessrechts 1. Teil 1912 S. 282; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozessrechts 5. Aufl. S. 371; Baumbach-Lauterbach ZPO 20. Aufl. Anm. 2 D zu § 256; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Anm. II 4 zu § 256; RGZ 13, 372 [374]; 61, 164 [168]; RG in Gruch Beitr 50, 1074 [1076]; RGZ 86, 374 [376] mit weiteren Nachweisen).
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