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   RG, 09.02.1931 - IV 320/30   

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RG, 09.02.1931 - IV 320/30 (https://dejure.org/1931,601)
RG, Entscheidung vom 09.02.1931 - IV 320/30 (https://dejure.org/1931,601)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1931 - IV 320/30 (https://dejure.org/1931,601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vertragsangebot wirksam erklärt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 6
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Die Prüfung, ob der Titel nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung nicht geeignet ist, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 299, 300; 132, 6, 8) zunächst nur auf formelle Kriterien bezogen.
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479; Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6; Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auch dn RGZ 132, 6 (8) hat das Reichsgericht vorab die Rechtswirksamkeit der Unterwerfung geprüft.

    Auch eine in einem Vergleich übernommene Verpflichtung, die jeweils fällige Miete pünktlich zu zahlen, ist mangels Zahlenangabe, obwohl sich möglicherweise die Höhe der Miete (aus dem schriftlichen Mietvertrag oder auch aus dem unstreitigen Vortrag im Prozeß) leicht ermitteln läßt, kein ausreichender Vollstreckungstitel (KG HRR 38, 1197; ähnliche Fälle ungenügender Bestimmtheit zu vgl. RGZ 132, 6 f).

  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Unter dieser Voraussetzung ist, wie sich schon aus §§ 795, 726 ZPO ergibt, auch eine künftige oder bedingte Forderung unterwerfungsfähig (RGZ 132, 6; BGH, NJW 1980, 1050 (1051); 1981, 2756; OLG Celle, DNotZ 1969, 102 (104); Petermann, Die vollstreckbare Ausfertigung der gerichtlichen und notariellen Urkunde, 1938, S. 31 ff.; Bühling, DNotZ 1953, 461; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, 1978, S. 72 Rdnrn. 29.1 ff.).

    diesem Grunde eine Unterwerfungsklausel ausgeschlossen ist, wenn sie sich nicht auf einen urkundlich festbestimmten Teil der Forderung bezieht (RGZ 132, 6 (8); BGH, WM 1971, 165 = DNotZ 1971, 233; Erman-Räfle, BGB, 7. Aufl., § 1190 Rdnr. 13 m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Da sich aus der Urkunde selbst ergibt, daß der Entstehungstatbestand für die Darlehensforderung noch nicht verwirklicht war, hätte im Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich der Beklagte als Gläubiger das Entstehen der Forderung nachweisen müssen (RGZ 132, 6, 9; KG DNotZ 1934, 422, 424; Lent DNotZ 1952, 411, 416; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde 1978, § 36.20; § 43.3; Lüdicke/Dietrich, Die vollstreckbare Urkunde und ihre vollstreckbare Ausfertigung 1953, S. 43; Stein/Jonas/Münzberg a.a.O. § 797 Anm. II; Wieczorek a.a.O. § 726 Anm. B I a 2).
  • OLG Schleswig, 26.02.2009 - 5 U 71/08

    Bankkredit: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung in einem

    Der VII. Zivilsenat hat in dieser Entscheidung in einem obiter dictum lediglich ausgeführt, dass die Vollstreckung aus einem nicht vollstreckbaren Titel betrieben werde, wenn nachfolgende Behauptungen der seinerzeitigen Kläger zutreffend seien: "Weder die notarielle Urkunde noch die ihr beigefügte Abtretungserklärung enthielten einen Hinweis darauf, dass die Beklagte das Vertragsangebot der Klägerin [gerichtet auf Abschluss eines Vertrages gem. §§ 780, 781 BGB] angenommen habe; auch lasse die ihr beigefügte Vollstreckungsklausel des Notars nicht erkennen, ob und in welcher Weise die Annahme des Angebotes vor ihm selbst erklärt oder ihm durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen worden sei (§§ 795, 726, Abs. 1 ZPO; vgl. auch RGZ 132, 6, 9)." Die Rechtsbehauptung der Klägerinnen erweist sich damit als substanzlos.
  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an

    Nur die Bestimmtheit des Anspruchs fordert das Gesetz (RGZ 132, 6, 7).
  • BGH, 26.01.1959 - II ZR 119/57

    Dispache

    Erst recht gilt dies, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig erklärt wird (Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18. Aufl., § 724 Anm. I 4 und das Reichsgericht in dem in RGZ 132, 6 entschiedenen Fall) oder, wie hier, der Titel selbst nichtig ist.
  • BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die

    Als Vollstreckungstitel nicht wirksam ist deswegen die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer Urkunde, in der nur die obere Grenze einer Schuldsumme genannt und damit die Höhe der beizutreibenden Forderung nicht genau bestimmt ist; das ist für den Fall der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Höchstbetragshypothek anerkannt (RGZ 132, 6, 8, auch insoweit in Bezug genommen in BGHZ 22, 54, 59 [BGH 24.10.1956 - V ZR 127/55] ; BayObLG in NJW 1954, 1808 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Stein-Jonas, ZPO 18. Aufl., § 794 Anm. VII 2; Wieczorek, ZPO, § 794 Anm. H IV a 1).
  • BFH, 10.07.1974 - II R 12/70

    Kaufangebot - Grundstück - Benennung eines Dritten - Steuerschuldner

    Dies bedeutet, daß in beiden Fällen der letztlich erwerbende Dritte nur einmal zur GrESt herangezogen werden darf, und zwar wegen des Erwerbs vom ursprünglich Berechtigten aufgrund der Annahme des Kaufangebots, nicht aber wegen der Übertragung des Gestaltungsrechts (vgl. Urteil des RG vom 9. Februar 1931 IV 320/30, RGZ 132, 6) des "Zwischenerwerbers" auf ihn.
  • BGH, 19.05.1958 - VII ZR 114/57
  • OLG Bamberg, 20.12.2002 - 6 U 42/02
  • KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86

    Einordnung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1985 - 148/84

    Deutsche Genossenschaftsbank gegen SA Brasserie du Pêcheur.

  • LG Kempten, 04.05.1995 - 4 T 938/95
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