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   RG, 07.11.1931 - V 106/31   

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https://dejure.org/1931,10
RG, 07.11.1931 - V 106/31 (https://dejure.org/1931,10)
RG, Entscheidung vom 07.11.1931 - V 106/31 (https://dejure.org/1931,10)
RG, Entscheidung vom 07. November 1931 - V 106/31 (https://dejure.org/1931,10)
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Theaterkritiker

§ 826 BGB, (hier kein) Kontrahierungszwang

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Besteht für ein städtisches Theater die rechtliche Verpflichtung, jedermann zum (entgeltlichen) Besuch der Vorstellungen zuzulassen? 2. Unter welchen Umständen verstößt die Weigerung des Theaterunternehmers gegen die guten Sitten?

  • mwn.de

    Vertragsabschlußfreiheit und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall")

  • opinioiuris.de

    Theaterkritiker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 388
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Dagegen ist eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt ist, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (vgl. RGZ 133, 388, 391; Staudinger/Bork, BGB (2003), § 145 Rdnr. 4 f.).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    (1) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 253, 258; 132, 273, 276; 133, 388, 392; 148, 326, 334) kann eine Abschlußpflicht für Monopolbetriebe dann angenommen werden, wenn die Verweigerung des Abschlusses zu den für alle geltenden oder zu den angemessenen Bedingungen nach den Umständen des Einzelfalls eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt.
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat.
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 137/93

    Kontrahierungszwang von Spielbanken

    Das könnte nur dann anders sein, wenn die Erlaubnis unter einer entsprechenden Auflage erteilt worden wäre (vgl. RGZ 133, 388, 390).
  • AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98

    Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, §

    (Vgl. RGZ 133, 388 (389); OLG Passau, NJW 1993, S. 1473; AG Aachen, NJW 1997, S. 2058; Ankermann, NJW 1997, S. 1134 (1135); Fessmann, NJW 1983, S. 1164 (1165).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 54/54

    Rechtsmittel

    § 6 EWG, der die Anschluß- und Versorgungspflicht und die zulässige Befreiung hiervon wegen Unzumutbarkeit regelt, faßt im wesentlichen die Ergebnisse der früheren Rechtsprechung zusammen, die bei sittenwidrigem Mißbrauch einer Monopolstellung einen Abschlußzwang anerkannt hatte (Eiser-Riederer a.a.O. I § 6 Anm. 3; RGZ 132, 273 [276] und 133, 388 [391]).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 734/52
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  • BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58

    Rechtsmittel

    Eine unsittliche Ausnutzung dieser Zwangslage wäre aber nur in Frage gekommen, wenn die den Benutzern vorgeschriebenen Bedingungen unangemessen oder unbillig gewesen wären (vgl. u.a. BGH LM § 138 Bb Nr. 1 und Cc Nr. 1; RGZ 133, 388, 392; 143, 24, 28 ff).
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