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   RG, 07.03.1932 - VI 447/31   

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https://dejure.org/1932,608
RG, 07.03.1932 - VI 447/31 (https://dejure.org/1932,608)
RG, Entscheidung vom 07.03.1932 - VI 447/31 (https://dejure.org/1932,608)
RG, Entscheidung vom 07. März 1932 - VI 447/31 (https://dejure.org/1932,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, wenn ein Veräußerungsverbot gegen den Käufer erlassen wird, dem zwar die Auflassung erteilt, der aber noch nicht als Eigentümer eingetragen worden ist? 2. Hat die im § 185 Abs. 2 BGB. für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 378
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Insbesondere galt zu ihren Gunsten nicht § 878 BGB; denn diese Bestimmung setzt voraus, daß der Verfügende (hier die Eheleute G.) im Zeitpunkt der Verfügungserklärung (hier: August 1965) Berechtigter (hier: Grundstückseigentümer) war (RGZ 135, 378, 382).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auf den Bestand der in der Zwischenzeit erfolgten Eintragung ist dies jedoch ohne Einfluß (vgl. RGZ 135, 378, 385).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Darüber hinaus kann er bereits vorher über die durch die Rechtsgeschäfte für ihn begründeten Rechte verfügen, insbesondere kann er an einen Dritten weiter auflassen, denn in der Auflassung liegt regelmäßig die Einwilligung des Veräußerers (Schenkers) zur Weiterverfügung durch den Erwerber (RGZ 135, 378, 382 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 6. August 1987 - BReg. 2 Z 124/86, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1988, 117, 118; Stürner/Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl. 1989, § 925 Rz. 29).
  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Bei nachträglichem Erwerb tritt eine Rückwirkung nicht ein und die Wirksamkeit der Verfügung besteht daher erst vom Zeitpunkt des Erwerbes ab (RGZ 135, 378, 383; BGB RGRK 10. Aufl. § 185 Anm. 2).
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87

    Dingliche Wirkung einer Ermächtigung

    Im Liegenschaftsrecht hat die Verfügungsermächtigung bisher hauptsächlich insofern Bedeutung erlangt, als die Auflassungserklärung des Veräußerers u. U. zugleich als Ermächtigung an den Auflassungsempfänger ausgelegt werden kann, noch vor dem Eigentumsübergang über das Grundstück zu verfügen, insbesondere es weiterzuveräußern (vgl. RGZ 54, 362, 366 f; 89, 152, 157 f; 129, 150, 153 f; 135, 378, 382 f; MünchKomm/Kanzleiter, 2. Aufl. § 925 Rdn. 41; Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 925 Rdn. 24; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 925 Anm. 5 c, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Zivilrechtlich ist die Veräußerung des Teil-Geschäftsanteils über 60.000 DM erst nach dessen Erwerb durch T von der T. -S. A. wirksam geworden (vgl. § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Urteil des Reichsgerichts vom 7. März 1932 VI 447/31, RGZ 135, 378, 383; Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. April 1959 VIII ZR 148/58, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1959, 813, 815; vom 6. Oktober 1978 I ZR 103/76, WM 1978, 1406, 1407).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95

    Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten

    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 234/95

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Veräußerung von Anteilen an einer BGB

    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl. z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 15O, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96

    Rechtsfolgen nachträglich eingetretener Verfügungsbeschränkungen

    a) § 878 BGB wurde geschaffen, weil sich die zur Rechtsbegründung erforderliche Eintragung, deren Zeitpunkt nach der Stellung des Eintragungsantrags nicht mehr vom Handeln der Beteiligten abhängt, mitunter verzögert und die Beteiligten gegen einen hierdurch drohenden Nachteil für den Fall der Verfügungsbeschränkung des Berechtigten geschützt werden sollten (Motive zum BGB Bd. III S. 190 ff.; s. auch BGHZ 9, 250, 252 f.; RGZ 135, 378, 381 f.).
  • BGH, 25.09.2003 - IX ZR 213/03

    Einziehungsrecht und Prozeßstandschaft des Insolvenzverwalters

    Der durch Konvaleszenz (§ 185 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB) eintretende Erwerb ist nicht insolvenzfest (Bülow WM 1998, 845, 848; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 91 Rn. 30; Ganter, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 90 Rn. 322; vgl. auch RGZ 135, 378, 383).
  • KG, 01.02.2011 - 1 W 3/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung gegen den nicht mit

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97

    Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch

  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von

  • OLG Naumburg, 13.01.1997 - 10 Wx 41/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Nichtberechtigten

  • BayObLG, 28.12.1972 - BReg. 2 Z 76/72

    Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Landgerichts an das Grundbuchamt zur

  • BGH, 07.12.1967 - II ZR 225/65

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten -

  • OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
  • OLG Celle, 17.10.1996 - 22 U 175/96

    Ziel des Veräußerungsverbotes wegen möglicher Vereitelung eines

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 8/67

    Regelung eines Wettbewerbs zwischen Brauereien - Abschluss von

  • BayObLG, 10.11.1982 - BReg. 2 Z 91/82

    Verteilung des Betrages der Forderung auf die einzelnen Grundstücke und

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