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   RG, 11.10.1932 - II 58/32   

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https://dejure.org/1932,14
RG, 11.10.1932 - II 58/32 (https://dejure.org/1932,14)
RG, Entscheidung vom 11.10.1932 - II 58/32 (https://dejure.org/1932,14)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1932 - II 58/32 (https://dejure.org/1932,14)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung vom Käufer Herausgabe des durch Weiterveräußerung der Kaufsache an einen gutgläubigen Dritten erlangten Kaufpreises fordern? 2. Welche Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 45
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff. ; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f. ; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371 ; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Das Reichsgericht hat anknüpfend an die beiden § 281 BGB a.F. zugrunde liegenden Gedanken des unterstellten Parteiwillens und der Billigkeit angenommen, § 281 BGB a.F. bezwecke, solche Vermögenswerte, die im Laufe wirtschaftlicher Vorgänge einer Person zugeflossen seien, der sie im Verhältnis zu einer anderen Person nach den maßgeblichen internen Rechtsbeziehungen nicht gebührten, jener anderen Person zugute kommen zu lassen (vgl. RGZ 120, 297, 299 f. 300; 120, 347, 349 ff.; 138, 45, 48).
  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung

    Das ist allgemein anerkannt (vgl. etwa RGZ 138, 45, 49; Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl., Rdn. 10, 27 zu § 687).

    Die Veräußerung einer Sache ist in erster Linie ein Geschäft des Eigentümers (RGZ 138, 45, 48).

    Die Vorschrift umfaßt auch das rechtsgeschäftliche Surrogat (BGHZ 46, 260, 264; RGZ 138, 45, 48; allgemeine Meinung vgl. z.B. Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Rdn. 6 zu § 281).

    Das Reichsgericht hat auf diesen Anspruch sogar § 281 BGB unmittelbar angewendet (RGZ 138, 45, 47).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Die Vorschrift soll daher aus Erwägungen der Billigkeit und mit Rücksicht auf den vermuteten Parteiwillen eine unrichtig gewordene tatsächliche Verteilung der Vermögenswerte ausgleichen (RGZ 120, 297, 299 f.; 138, 45, 48; Senat, Urt. v. 4. März 1955, V ZR 56/54, VersR 1955, 225, 226; BGH, Urt. v. 10. Februar 1988, IVa ZR 249/86, NJW-RR 1988, 902, 903; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 281 Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Emmerich, § 281 Rdn. 2; Soergel/Wiedemann, § 281 Rdn. 2).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

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  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58

    Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist

    Dem Oberlandesgericht ist auch darin zuzustimmen, daß die Beklagte den gesamten Erlös einschließlich des von ihr erzielten Gewinns herauszugeben hat (ebenso wohl BGH NJW 1953, 58 f; desgl., allerdings auf dem Wege über § 281 BGB, RGZ 138, 45).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05

    Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 07.02.1997 - V ZR 107/96

    Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einer Kleinstfläche

    wegen seines Aufwandes gegen ihn hat (RGZ 138, 45, 51; Harder, JuS 1972, 397; offengelassen RGZ 105, 84, 91; einschränkend RG JW 1936, 2859, 2860 a.E.; unklar Soergel/Wiedemann, aaO., § 281 BGB Rdn. 37; Münchkomm-BGB/Emmerich, aaO., § 281 BGB Rdn. 26; Erman/Battes, aaO., § 281 BGB Rdn. 10; Staudinger/Löwisch, aaO., § 281 BGB Rdn. 36; Palandt/Heinrichs, aaO., § 281 Rdn. 8).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98

    Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59

    Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen

  • BGH, 17.01.1957 - VII ZR 54/56
  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/56
  • BGH, 30.01.1967 - VII ZR 273/64

    Anspruch des Inhabers eines Reisebüros auf Überlassung von Flugkarten -

  • BGH, 16.01.1952 - II ZR 25/51

    Rechtsmittel

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