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   RG, 12.12.1883 - Rep. I. 399/83   

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RG, 12.12.1883 - Rep. I. 399/83 (https://dejure.org/1883,206)
RG, Entscheidung vom 12.12.1883 - Rep. I. 399/83 (https://dejure.org/1883,206)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1883 - Rep. I. 399/83 (https://dejure.org/1883,206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine Verbindung der neu aufgefundenen Urkunde mit anderen Beweismitteln zum Zwecke der Begründung der Restitutionsklage nach §. 543 Nr. 7 lit. b C.P.O. zulässig? 2. Unbrauchbarkeit der Eideszuschiebung zur Begründung der Restitutionsklage. 3. Können in der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbindung einer neu aufgefundenen Urkunde mit anderen Beweismitteln zur Begründung der Restitutionsklage; Eideszuschiebung in der Restitutionsklage

  • opinioiuris.de

    Verbindung der neu aufgefundenen Urkunde mit anderen Beweismitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 14, 329
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]; 31, 351, 356 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 206/59]mit zustimmender Anmerkung von Gaul, ZZP Bd. 73, 418 ff).

    Falls das Reichsgericht in einer im Jahre 1883 ergangenen Entscheidung (RGZ 14, 329, 331) einen anderen Standpunkt vertreten haben sollte, könnte der Senat den nicht folgen.

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, an der entgegen der Auffassung der Revision festzuhalten ist, dürfen bei der Prüfung der Frage, ob die Urkunde geeignet gewesen wäre, eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß und der mit der Urkunde im Zusammenhang stehende Prozeßstoff und als Beweismittel außer der Urkunde nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354, 356 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] ; 31, 351, 356; 38, 333, 335) [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62] .
  • OLG Jena, 20.09.2006 - 4 U 101/06

    Restitutionsklage und Rechtskraft

    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozess nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer - für den Restitutionskläger - günstigeren Entscheidung führen können, kann die Klage aus § 580 Nr. 7b ZPO daher nicht gestützt werden (so schon RG in RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354 ff; BGHZ 31, 351, 356; zustimmend dazu Gaul ZZP 73, 418 ff; BGHZ 38, 333, 335; BGHZ 57, 211, 215).
  • LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97

    Voraussetzung der Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Möglichkeit der

    Auf Feststellungen, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354; BGHZ 31, 356 ff.) .
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Denn von einer Urkunde kann nicht gesagt werden, dass sie im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO erheblich ist, dass sie also eine den Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, wenn sie dies nur in Verbindung mit anderen Beweismitteln getan haben würde, die vor dem angefochtenen Urteil ebenfalls noch nicht beigebracht worden waren (RGZ 14, 329 [330]).
  • LAG Thüringen, 29.06.2022 - 4 Ta 39/22

    Verwerfung - Wiederaufnahmeklage

    Dieser Wortlaut und die Abweichung vom allgemeinen Rechtsprachgebrauch ist nicht unerheblich (a.A. MüKo-ZPO/Braun/Heiß, § 589 ZPO Rn 2 aufgrund Missinterpretation von RG, Urteil vom 12. Dezember 1883 - I 399/83 -, RGZ 14, 329-332).
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 174/64

    Voraussetzungen der verschiedenen Abschnitte eines Wiederaufnahmeverfahrens -

    Sie ist daher nicht begründet, wenn sie lediglich Anlaß geben kann, zur weiteren Klärung des Sachverhalts im Vorprozeß noch nicht benannte Zeugen und Sachverständige oder bereits gehörte nochmals, aber zu einem neuen Beweisthema zu vernehmen (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]; 31, 351, 356 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 206/59]; 38, 333 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]= LM Nr. 15 zu § 580 Ziff. 7 b ZPO mit Anm. Johannsen).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/52
    Denn von einer Urkunde kann nicht gesagt werden, daß sie im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO erheblich ist, daß sie also eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, wenn sie dies nur in Verbindung mit anderen Beweismitteln getan haben würde, die vor dem angefochtenen Urteil ebenfalls noch nicht beigebracht worden waren (RGZ 14, 329 [330]).
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