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   RG, 06.05.1933 - I 18/33   

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https://dejure.org/1933,507
RG, 06.05.1933 - I 18/33 (https://dejure.org/1933,507)
RG, Entscheidung vom 06.05.1933 - I 18/33 (https://dejure.org/1933,507)
RG, Entscheidung vom 06. Mai 1933 - I 18/33 (https://dejure.org/1933,507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist der Streitwert in der Revisionsinstanz zu berechnen, wenn der Beklagte, der zur Leistung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung verurteilt worden ist, das Rechtsmittel eingelegt hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 140, 358
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

    Letzteres ist bei Streitigkeiten über die Durchführung von gegenseitigen Verträgen anerkannt, weil es den Parteien jeweils um die beantragte Leistung in ihrem vollen wirtschaftlichen Wert geht (RGZ 140, 358, 359 f.; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3 Rn. 16.78 "Gegenleistung"; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 391/98, MDR 1999, 1022).
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für

    Bei der Abweisung einer Klage auf Leistung gegen Gegenleistung (Zug um Zug) ist für die Berechnung der Beschwer des Klägers allein die von ihm begehrte Leistung maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 - V ZR 68/17, juris Rn. 8 zur Berechnung des Gebührenstreitwerts), auch wenn die geschuldete Gegenleistung den höheren Wert hat (vgl. RGZ 140, 358, 359; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 2 Rn. 25).
  • BGH, 13.02.2019 - V ZR 68/17

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands hinsichtlich Erhöhung durch

    Die für die verlangte Rückübereignung des mit einem inhaltsgleichen Erbbaurecht wiederbelasteten Grundstücks zu erbringende Gegenleistung, nämlich die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises, bleibt nach ständiger Rechtsprechung außer Betracht (Senat, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 391/98, MDR 1999, 1022; RGZ 140, 358, 359).
  • BGH, 07.12.2000 - V ZR 335/99

    Berücksichtigung des Gebäudewerts bei Streitwertbemessung für Ansprüche nach dem

    Der Höhe der Gegenleistungsverpflichtung für den Fall des Ankaufs des Grundstücks oder der Höhe des Erbbauzinses für den Fall der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück kommt für die Bemessung des Streitwerts keine Bedeutung zu (vgl. RGZ 140, 358, 359).
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

    Die hierfür zu erbringende Gegenleistung hat für die Bestimmung der Beschwer der Beklagten außer Betracht zu bleiben (RGZ 140, 358, 359).
  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Bei der Feststellung ihrer Beschwer ist der Wert der Gegenleistung, die der Kläger nach dem angefochtenen Urteil zu erbringen hat, nicht abzuziehen (RGZ 140, 358).
  • BGH, 05.12.2001 - VIII ZR 140/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug

    Daß nach dem Vortrag des Beklagten dieser bei Rückgabe des Pkw ein ca. zwei Jahre älteres Fahrzeug erhält, während er den vollen Kaufpreis (zurück)zahlen muß, ändert hieran nichts, da die Gegenleistung und damit deren Wert für die Bemessung der Beschwer des verurteilten Beklagten gänzlich außer Ansatz zu lassen ist (vgl. RGZ 140, 358, 359).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 5 SA 47/19
    Die nach § 348 BGB Zug um Zug herauszugebende Gegenleistung hat keinen Einfluss auf den Streitwert (BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - V ZR 68/17, juris, Rn. 8; RG, Urteil vom 06.05.1933 - I 18/33 = RGZ 140, 358, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 W 33/19).
  • OLG Hamm, 01.10.2002 - 21 W 36/01

    Feststellung der Befreiung von der Zahlungsverpflichtung aus einem Kaufvertrag;

    Die Gegenleistung bzw. deren Wert bleiben dabei unberücksichtigt, auch findet keine Saldierung zwischen Leistung und Gegenleistung statt, weil weder das klägerische Interesse noch der gestellte Antrag die Gegenleistung berücksichtigen, vgl. BGH MDR 1999, 1022 unter Hinweis auf RGZ 140, 358, 359. Ein Antrag der Kläger, das Nichtbestehen des gesamten Vertrages festzustellen, liegt nicht vor, so dass es dahin gestellt bleiben kann, ob in diesem Fall das Interesse des Klägers an der Befreiung von seiner Leistungspflicht nach der "Verschlechterungsdifferenz" von Leistung und Gegenleistung zu schätzen ist, vgl. hierzu Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 Rz. 16 Stichwort "Feststellungsklagen".
  • VG Osnabrück, 25.06.2021 - 5 A 18/19

    Pakistan: Keine Vorverfolgung eines Pastors einer Pfingstgemeinde; keine

    Seite 18/33 das Sabaoon Rehabilitation Center einer NGO im Swat-Tal, das gemeinsam mit dem Militär gegründet wurde und sich an jugendliche ehemalige Extremisten richtet (Länder­ informationsblatt der Staatendokumentation, Gesamtaktualisierung am 16. Mai 2019, 1etzte Kurzinformation vom 9. August 2019, S. 13ff.).
  • OLG Hamm, 05.11.2002 - 21 U 115/01

    Festsetzung eines Streitwertes für einen Feststellungsantrag; Befreiung von der

  • VG Berlin, 13.06.2018 - 25 K 359.17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen Asylsuchenden aus der Region Kirkuk

  • OLG Hamm, 09.11.2002 - 21 U 115/02
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 88/82

    Erheblichkeit des Einwands der Zug-um-Zug-Leistung bei Bewertung des

  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 17 W 18/79

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Verkehrswert

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