Rechtsprechung
RG, 23.11.1934 - VII 200/34 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt zur Anfechtung der Veräußerung eines inländischen Vermögensstücks durch einen im Ausland ansässigen Schuldner, daß die Zwangsvollstreckung aus dem ergangenen, in seiner Vollstreckbarkeit auf das Inland beschränkten Schuldtitel im Inland erfolglos versucht worden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 341
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
Anspruch des Anfechtungsgegners nach Klagerücknahme wegen der Hauptschuld
Denn § 2 AnfG bestimmt, wann ein Einzelanfechtungsanspruch gerichtlich verfolgbar ist (RGZ 145, 341, 342;… Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 2 Rdnr. 1;… Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl. § 2 Anm. I 1; vgl. RGZ 155, 42, 45 ff).Jedoch ist der Schuldtitel des Gläubigers zugleich für die Beurteilung des Vorliegens der Anfechtungsvoraussetzungen nicht ohne Bedeutung (vgl. RGZ 145, 341, 342 f).
- BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79
Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …
Auslandsvermögen ist nur dann nicht heranzuziehen, wenn der Schuldtitel des Gläubigers im Ausland nicht anerkannt wird (RGZ 145, 341, 342 f;… Jaeger aaO § 2 Rdn. 50).