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   RG, 23.11.1934 - VII 200/34   

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https://dejure.org/1934,365
RG, 23.11.1934 - VII 200/34 (https://dejure.org/1934,365)
RG, Entscheidung vom 23.11.1934 - VII 200/34 (https://dejure.org/1934,365)
RG, Entscheidung vom 23. November 1934 - VII 200/34 (https://dejure.org/1934,365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt zur Anfechtung der Veräußerung eines inländischen Vermögensstücks durch einen im Ausland ansässigen Schuldner, daß die Zwangsvollstreckung aus dem ergangenen, in seiner Vollstreckbarkeit auf das Inland beschränkten Schuldtitel im Inland erfolglos versucht worden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99

    Anspruch des Anfechtungsgegners nach Klagerücknahme wegen der Hauptschuld

    Denn § 2 AnfG bestimmt, wann ein Einzelanfechtungsanspruch gerichtlich verfolgbar ist (RGZ 145, 341, 342; Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 2 Rdnr. 1; Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl. § 2 Anm. I 1; vgl. RGZ 155, 42, 45 ff).

    Jedoch ist der Schuldtitel des Gläubigers zugleich für die Beurteilung des Vorliegens der Anfechtungsvoraussetzungen nicht ohne Bedeutung (vgl. RGZ 145, 341, 342 f).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auslandsvermögen ist nur dann nicht heranzuziehen, wenn der Schuldtitel des Gläubigers im Ausland nicht anerkannt wird (RGZ 145, 341, 342 f; Jaeger aaO § 2 Rdn. 50).
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