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   RG, 04.12.1934 - III 201/34   

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https://dejure.org/1934,354
RG, 04.12.1934 - III 201/34 (https://dejure.org/1934,354)
RG, Entscheidung vom 04.12.1934 - III 201/34 (https://dejure.org/1934,354)
RG, Entscheidung vom 04. Dezember 1934 - III 201/34 (https://dejure.org/1934,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Handelt der Verkäufer (Vermieter) einer dem Käufer (Mieter) auf Grund eines Abzahlungsgeschäfts übergebenen beweglichen Sache, der diese gegen den Willen des mit Teilzahlungen im Rückstand befindlichen Käufers (Mieters) ohne obrigkeitliche Hilfe und ohne Zug um ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 182
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21

    BGH erklärt Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter

    Auch wenn man der streitgegenständlichen Klausel eine solche Einwilligung entnehmen wollte, müsste diese jedenfalls auch noch bei Sperrung der Auflademöglichkeit aktuell sein (vgl. RGZ 146, 182, 186; Riehm in Fries/Paal Smart Contracts [2019] S. 85, 90 ff.; MünchKommBGB/Joost 8. Aufl. § 858 Rn. 7).
  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 191/69

    Verletzung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden nachwirkenden Obhutspflicht -

    Der Anspruch auf Besitzeinräumung erlaubt es dem Berechtigten jedoch nicht, die Sache gegen den Willen des Besitzers eigenmächtig an sich zu nehmen (RGZ 146, 182, 186).
  • BGH, 24.11.1954 - VI ZR 143/53

    Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes

    Kennzeichnend ist, daß sich zwei Urteile des Reichsgerichts aus dem Gebiete des Abzahlungsrechts gerade mit dem Handel von Lastkraftwagen befassen und die Anwendung des Abzahlungsgesetzes als selbstverständlich unterstellen (RGZ 139, 205; 146, 182), ebenso wie mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs die Anwendung des Abzahlungsgesetzes auf Kraftwagenkäufe zum Gegenstand ben (vgl. die im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs von Lindenmaier-Möhring zum Abzahlungsgesetz abgedruckten Urteile).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54

    Abzahlungsgeschäft

    § 6 AbzG lasse erkennen, dass es bei der Anwendung des Gesetzes in erster Linie auf den wirtschaftlichen Erfolg der jeweils gegebenen Sachlage ankomme (RGZ 139, 205 [207, 208]; RGZ 146, 182 [189]).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 2/69

    Abzahlungsverkäufer vollstreckt in die Kaufsache

    Diesen Zweck hat schon das Reichsgericht (RGZ 139, 205, 207 f; 146, 182, 189) darin gesehen, das Gesetz wolle den Käufer davor schützen, daß er Besitz und Nutzungen des Kaufgegenstandes verliere und gleichwohl für die Zahlung des Kaufpreises haftbar bleibe; es komme deshalb nicht darauf an, ob der Verkäufer den Besitz der Kaufsache zurückerlange, sondern darauf, ob der Käufer auf Veranlassung des Verkäufers den Besitz und die Nutzungsmöglichkeit einbüße, was im Einzelfall unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sei.
  • BGH, 30.10.1956 - VIII ZR 77/56

    Zwangsversteigerung einer Abzahlungskaufsache

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  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 672/75

    Reichweite der Selbsthilfe - Selbsthilfe zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten

    Das nach dieser Vorschrift dem Besitzer zustehende Selbsthilferecht geht weiter als das nach § 229 BGB gegebene; es ist nicht dadurch bedingt, daß obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist (RG HRR 1934, 1282; RGZ 146, 182, 190), und ist auch nicht an die Voraussetzungen der Notwehr (§ 227 BGB) geknüpft (BGB-RGRK 12. Aufl. § 859 Rdn. 2).
  • BGH, 19.04.1961 - VIII ZR 11/60
    Denn Sinn und Zweck des § 5 AbzG ist es, den Käufer davor zu schützen, daß er auf Veranlassung des Verkäufers den Besitz an der ihm verkauften Ware und damit die Möglichkeit verliert, sie zu nutzen, dennoch aber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleiben soll: (RGZ 139, 205, 207; 146, 182, 189; BGHZ 15, 171, 173; 15, 241, 245, 249; auch 22, 123, 125, 127; Crisolli/Ostler, Abzahlungsgesetz 5. Aufl. § 5 Anm. 2, 77, 80).
  • BGH, 08.05.1970 - I ZR 73/68

    Möglichkeit der stillschweigenden Unterwerfung unter die Allgemeinen Deutschen

    Der Hinweis der Revision auf Soergel-Siebert (10. Aufl. Anm. 4 zu § 858 BGB) und auf die dort bezogene Entscheidung des Reichsgerichts (JW 1928, 497 ebenso RGZ 146, 182, 186) trifft nicht den Streitfall.
  • BGH, 11.10.1962 - VII ZR 156/61

    Arglistige Täuschung über das Vorliegen eines Darlehensvertrages - Bestätigung im

    Zu einer derartigen Rechtsfolge besteht aber kein Bedürfnis, wenn der Käufer trotz der Pfändung den unmittelbaren Besitz und die Möglichkeit der Nutzung der gepfändeten Sache behält (vgl. BGHZ 3, 257; BGHZ 15, 171; 15, 241; 19, 326; 22, 123; BGH LM Nr. 9 zu § 5 AbzG; Nr. 2 zu § 6 AbzG; BGH NJW 1954, 185; RGZ 139, 205; 146, 182; OLG Celle NJW 1959, 1444; Crisolli-Ostler, AbzG 5. Aufl. § 5 A, 2, 77, 80, 126-131; Selb JZ 1959, 585).
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