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   RG, 22.02.1935 - V B 2/35   

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https://dejure.org/1935,480
RG, 22.02.1935 - V B 2/35 (https://dejure.org/1935,480)
RG, Entscheidung vom 22.02.1935 - V B 2/35 (https://dejure.org/1935,480)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1935 - V B 2/35 (https://dejure.org/1935,480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach Genehmigung durch den Vertretenen rechtswirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 308
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Damit will es bei Auslegung der (auch) das Grundbuchrecht betreffenden (vgl. RGZ 146, 308, 311) Vorschrift des § 107 BGB von dem angeführten Urteil des Bundesgerichtshofes abweichen.
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Die Unterwerfungserklärung ist eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Willenserklärung, die lediglich prozeßrechtlichen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGH Urt. v. 23. Oktober 1980, III ZR 62/79, WM 1981, 189 f; BGHZ 88, 62, 64 ff; Senatsurt. v. 1. Februar 1985, V ZR 244/83, NJW 1985, 2423 re.Sp.).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Damit will das vorlegende Gericht bei Auslegung der das Grundbuchrecht betreffenden (vgl. RGZ 146, 308, 311) Vorschriften der §§ 5, 10 WEG von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg abweichen.
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